Als angestellter Lehrer kündigen

Wenn Du als angestellter Lehrer kündigen willst, musst Du in einem Punkt achtsamer sein als Beamte. Welcher Punkt das ist, erfährst Du in diesem Artikel.

Außerdem sprechen wir über diese wesentlichen Themen für Deine fehlerfreie Kündigung als angestellter Lehrer:

  • welche Kündigungsfristen Du bei einem befristeten und unbefristeten Arbeitsvertrag zu beachten hast.
  • was ein Auflösungsvertrag ist und wann er sinnvoll ist.
  • wann Du als angestellter Lehrer kündigen solltest.
  • 5 Gründe, warum es überhaupt im Beamtenapparat Schule angestellte Lehrer gibt.
  • wie der konkrete Ablauf der Kündigung für Dich als angestellter Lehrer ist.
  • was sich nach Deiner Kündigung rechtlich verändert.
  • wann Du Arbeitslosengeld bekommst.

Lass uns loslegen.

Was Du als angestellter Lehrer bei der Kündigung beachten musst

Während Beamte jederzeit um ihre Entlassung aus dem Beamtentum bitten können, musst Du als angestellter Lehrer die gängigen Kündigungsfristen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder beachten.

Im Gegensatz zu Beamten brauchst Du jedoch nicht um Deine Entlassung zu bitten. Denn Du gibst keinen Antrag auf Entlassung ab, sondern ein Kündigungsschreiben.

Damit Du zu dem von Dir gewünschten Zeitpunkt aus dem Lehrerberuf herauskommst, musst Du fristgerecht kündigen. Demnach musst Du die Kündigungsfristen des Paragrafen 34 oder des Paragrafen 30 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) beachten.

Wenn Du wissen willst, welcher Paragraf hinsichtlich der Kündigungsfristen für Dich relevant ist, lies weiter.

Welche Kündigungsfrist Du als angestellter Lehrer hast 

Falls Du wie ich damals einen befristeten Arbeitsvertrag hast, brauchst Du keine Fristen zu beachten. Denn Dein Vertrag läuft zum festgelegten Zeitpunkt aus.

Außer Du willst, wie ein angestellter Lehrer, den ich bei seiner Kündigung unterstützt habe, vor Ablauf der Vertragsfrist kündigen. Dann musst Du die Kündigungsfristen für befristete Arbeitsverträge nach Paragraf 30 TVöD einhalten.

Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverträgen

Während der Probezeit, die sechs Wochen dauert, kannst Du Deinen Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss kündigen. 

Danach gelten für Dich, wenn die Vertragsdauer Deines Arbeitsvertrags mindestens zwölf Monate beträgt, diese Kündigungsfristen:

Beschäftigungszeit

Kündigungsfrist

Mehr als 6 Monate

4 Wochen zum Schluss eines Kalendermonats

Mehr als 1 Jahr

6 Wochen zum Schluss eines Kalendermonats

Mehr als 2 Jahre

3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres

Mehr als 3 Jahre

4 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres

Falls Du nicht nur einen befristeten Arbeitsvertrag hast, sondern bereits mehrere aneinandergereihte Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber aufweist, rechnest Du diese zusammen und schaust nach der Kündigungsfrist.   

Damals als ich noch als Lehrerin arbeitete, war ich für ein Schulhalbjahr als angestellte Lehrerin an einer Schule tätig. Da ich als Schwangerschaftsvertretung eingestellt wurde, war mein Arbeitsverhältnis auf ein Schulhalbjahr befristet.

Danach habe ich mich an einer anderen Schule beworben und wurde als Beamtin auf Probe eingestellt.

Demnach hatte ich nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Aber es gibt angestellte Lehrer, die an mehreren Schulen mit jeweils neuen befristeten Verträgen arbeiten. Somit weisen sie eine Beschäftigungszeit von mehreren Jahren beim selben Arbeitgeber auf. Dadurch ändert sich ihre Kündigungsfrist.    

Zum Beispiel hat X an drei Schulen in Hannover gearbeitet. Während sein erster Vertrag auf 6 Monate befristet war, unterschrieb er an den anderen Schulen jeweils ein Arbeitsvertrag für ein Jahr. Folglich war er 2 Jahre und 6 Monate bei demselben Arbeitgeber tätig. Demnach hat er eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende.

Wenn er als angestellter Lehrer kündigen will, muss er diese Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende berücksichtigen.

Falls Dich der Ausdruck „zum Quartalsende“ verwirrt, verstehe ich es sehr gut. Dazu gebe ich Dir im nächsten Abschnitt ein Beispiel. 

Kündigungsfrist bei unbefristeten Arbeitsverträgen

Da die meisten angestellten Lehrer einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, gehe ich davon aus, dass dies auch auf Dich zutrifft.

Somit denkst Du gerade darüber nach als angestellter Lehrer einen unbefristeten Vertrag zu kündigen, richtig?

Ob das eine kluge Entscheidung ist oder nicht, besprechen wir später. Denn jetzt schauen wir uns den Paragrafen 34 TVöD und damit Deine Kündigungsfristen an.

Während der Probezeit, die 6 Monate dauert, hast Du eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsschluss zu beachten. Danach hast Du diese Kündigungsfristen zu beachten, wenn Du als angestellter Lehrer kündigen möchtest:

Beschäftigungszeit

Kündigungsfrist

Bis zu einem Jahr

Ein Monat zum Schluss eines Kalendermonats

Von mehr als einem Jahr

6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres

Von mindestens 5 Jahren

3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres

Von mindestens 8 Jahren

4 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres

Von mindestens 10 Jahren

5 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres

Von mindestens 12 Jahren

6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres

Damit für Dich der Ausdruck „zum Schluss eines Kalendervierteljahres“ deutlich wird, gebe ich Dir ein Beispiel aus der Praxis.

Beispielsweise entscheidet X im Februar, dass er als angestellter Lehrer kündigen möchte. Da er 13 Jahre an der Schule tätig war, beträgt seine Kündigungsfrist 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Wenn er im Februar seine Kündigung abgibt, weil er im August die Schule verlassen will, macht er einen Denkfehler. Denn das Ende des ersten Kalendervierteljahres ist der 31.3. Demnach werden die 6 Monate Kündigungsfrist ab diesem Zeitpunkt gezählt. Folglich muss er noch bis zum 30.9. an der Schule arbeiten. Danach ist er frei von Schule und somit raus aus dem Lehrerberuf.

Da X keine Lust hat nach den Sommerferien bis zum 30.9. weiter als Lehrer zu arbeiten oder weil er ab August schon einen neuen Job hat, will er vor dem offiziellen Kündigungszeitpunkt 30.9. aus dem Lehrerberuf herausgehen. Deshalb denkt er über einen Auflösungsvertrag nach. 

Was ein Auflösungsvertag ist und wann er sinnvoll ist

Sobald Du außerhalb der Kündigungsfristen Deinen Arbeitsvertrag beenden möchtest, gilt der Paragraf 33 TVöD.

Dort steht, dass Du Dein Arbeitsverhältnis jederzeit ohne eine Kündigung beenden kannst, wenn dies im gegenseitigen Einvernehmen passiert. Dadurch wird der Vertrag aufgelöst.   

Deshalb heißt dieser Vorgang Auflösungsvertrag.

Da es für die schulische Planung vorteilhaft ist, wenn ein Lehrer zum Beispiel nach den Sommerferien nicht für wenige Wochen eingeplant werden muss, stimmt die Schulleitung und ebenso die Behörde meist einem Auflösungsvertrag zu.

Zumindest haben bisher alle angestellten Lehrer, die ich bei der Kündigung begleiten durfte, ihren Auflösungsvertrag zugestimmt bekommen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Du einen befristeten oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast.

Wenn Du schon am liebsten gestern die Schule verlassen hättest, solltest Du über einen Auflösungsvertrag nachdenken. Denn diese Vorgehensweise ist klüger als Dich täglich in die Schule zu zwingen und dabei krank zu werden.  

Aber ist es denn überhaupt klug in diesen unsicheren Zeiten als angestellter Lehrer zu kündigen? Schließlich kündigst Du Deinen Arbeitsvertrag bei einem sicheren Arbeitgeber. 

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Wann Du als angestellter Lehrer kündigen solltest  

Wenn ich auf meine Zeit als Lehrerin zurückschaue, gefällt mir die Phase als angestellte Lehrerin am besten.

Wobei dies mit meinem befristeten Arbeitsvertrag zusammenhing und nicht unbedingt mit meinem Angestelltenverhältnis.

Denn jeder an der Schule wusste damals, dass ich in einem halben Jahr wieder weg bin. Somit hatte ich kaum Verantwortung.

Zudem erlaubte ich mir nur die Sachen zu kennen und zu wissen, die ich für meine Arbeit brauchte. Das heißt zum Beispiel ich kannte nur die Namen der Kollegen, mit denen ich direkt zusammenarbeitete.

Alles, was nicht unmittelbar mit meiner Arbeit in Verbindung stand, schob ich zur Seite.

Außerdem musste ich mir keine Gedanken machen, ob ich als angestellter Lehrer kündigen will oder nicht, da aufgrund des befristeten Arbeitsvertrags klar war, das mein Arbeitsverhältnis endet.

Dadurch war die Arbeit angenehm.

Jedoch sieht die Arbeit eines Lehrers im Allgemeinen anders aus. Denn sobald ich als Beamtin auf Probe eingestellt wurde, hatte ich

  • Klassenleitungen,
  • war in vielen Teams und
  • führte Gespräche mit Ausbildern, Psychologen, Vormunden, Sozialarbeitern und
  • verwaltete bis zum Erbrechen.

Jedoch nahm meine Arbeit nicht zu, weil ich Beamtin wurde, sondern weil ich im Grunde genommen einen unbefristeten Vertrag erhielt.

Zwar war ich anfangs Beamtin auf Probe und nicht Beamtin auf Lebenszeit, aber durch die Vereidigung war ich nach Art. 33 GG ein Treue- und Dienstverhältnis eingegangen.

Somit war ich Staatsdienerin mit allen Pflichten, die dazu gehörten. Dadurch wurde mir schnell bewusst, dass ich nicht in dem Beruf alt werden will.

Wenn Du ebenso merkst, dass der Beruf:

  • Dir keine Freude macht.
  • Dich nicht erfüllt.
  • für Dich nicht sinnstiftend ist.
  • Deinem Naturell nicht entspricht.
  • Dich seelisch erschöpft und krank macht.

solltest Du als angestellter Lehrer kündigen.

Wenn Du bleibst, wirst Du krank. Schaue Dir dazu dieses Video an:  

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Angst die Sicherheiten zu verlieren

Während ich mir damals vor meiner Kündigung als verbeamtete Lehrerin Sorgen über die Sicherheitsverluste nach meiner Kündigung machte, musst Du dies im Grunde nicht tun.

Denn Du hast als angestellter Lehrer in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einbezahlt und bekommst erst einmal Arbeitslosengeld.

Dadurch sollte Dir die Entscheidung darüber, ob Du als angestellter Lehrer kündigen sollst oder nicht, leichter fallen als es bei Beamten der Fall ist.

Weil sie nach ihrer Kündigung vom Ersparten leben müssen und das meist mit der finanziellen Belastung einer privaten Krankenversicherung.

Außer sie wechseln direkt nach ihrer Kündigung in einen sozialversicherungspflichtigen Job.

Da sie nämlich als Beamte sozialversicherungsfrei beschäftigt waren, haben sie nicht in die Sozialkassen eingezahlt und bekommen somit kein Arbeitslosengeld und sind auch nicht in der gesetzlichen Krankenkasse.

Demnach müssen sie sich nach der Kündigung das aufbauen, was Du als angestellter Lehrer bereits hast.

Auch wenn Du hinsichtlich der Sicherheitsverluste anders gestellt bist als Deine verbeamteten Lehrerkollegen, gibt es eine Denkweise, die sowohl angestellte als auch verbeamtete Lehrer daran hindert zu kündigen:

„Als Lehrer kann ich nichts Besonderes. Werde ich je wieder einen Job finden?“

Anfangs war ich verwundert darüber, dass auch angestellte Lehrer denken, dass sie außerhalb der Schule nichts finden.

Dabei sind einige, wie ich, aus der freien Wirtschaft in die Schule gewechselt.

Aber wahrscheinlich färbt die destruktive und defizitäre Einstellung, die für das Schulsystem typisch ist, auf alle an der Schule ab.

Wenn Du tief in Dir weißt, dass die Kündigung die richtige Entscheidung für Dich ist, Du aber Angst vor dem Berufswechsel hast, schaue Dir dieses Video an:

Wie Du nach Deiner Kündigung als angestellter Lehrer einen Job findest

Falls Du nicht weißt, was Du beruflich nach Deiner Kündigung machen möchtest, finde das mit der Methode, die ich Dir in diesem Artikel vorstelle heraus: Wie finde ich heraus, was ich machen will

Danach empfehle ich Dir dieses Video anzuschauen, in dem ich Dir 10 Lehrer-Fähigkeiten mit jeweils 3 Berufen vorstelle, die andere Lehrer damit ausüben.

Damit Deine Kreativität angekurbelt wird, habe ich für Dich ein Video gedreht mit den 5 beliebtesten Berufen, denen Ex-Lehrer nachgehen.

Wenn Du weitere Berufsideen haben möchtest, lies den Artikel „Alternativen zum Lehrerberuf

Wobei Dich diese Berufsideen nicht weiterbringen, wenn Du mit Deinen hinderlichen Gedanken nicht souverän umgehst.

Solange sich zum Beispiel Dein Kopf damit befasst, was Du alles nicht kannst, weißt Du nicht, was Du kannst. Deshalb denkst Du keine wertvollen Fähigkeiten für die freie Wirtschaft zu haben.

Dabei hast Du vielleicht außer Deinen Erfahrungen als Lehrkraft noch einen Diplom-, Magister- oder Master-Abschluss. Weil Du nicht auf Lehramt studiert hast.

Außerdem hast Du noch andere wertvolle Fähigkeiten, die Du nutzen kannst, um einen neuen Job zu finden.

Alternativen zum Lehrerberuf Können

Aber solange Du Dir Dein Können nicht bewusstmachst, hast Du Angst die Schule zu verlassen. Daher bleibst Du an der Schule, bist unglücklich und wirst krank.

Damit Du souverän kündigst und einen erfüllenden Job findest, stärke Dein Selbstvertrauen und trainiere Deinen Mut-Muskel.

Falls Du Dir jedoch nicht sicher bist, ob die Kündigung für Dich richtig ist, beantworte diese 13 Fragen und schaue, ob diese Zeichen für eine Kündigung auf Dich zutreffen.

Nachdem Du Klarheit darüber hast, dass Du kündigen willst, schauen wir uns die 5 Schritte für Deine fehlerfreie Kündigung als angestellter Lehrer an.

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Welche 5 Schritte Du befolgen musst, um als angestellter Lehrer fehlerfrei zu kündigen

Im Grunde genommen kündigst Du als angestellter Lehrer genauso, wie Du es auch in der freien Wirtschaft machst.

Erstens: Schaue nach Deiner Kündigungsfrist

Da Deine Kündigungsfrist davon abhängt wie lange Du schon im öffentlichen Dienst gearbeitet hast, schaue weiter oben im Artikel nach Deiner Kündigungsfrist.

Zweitens: Lege den letzten offiziellen Arbeitstag fest

Nachdem Du Deine Kündigungsfrist kennst, legst Du nach Einhaltung der Frist Deinen letzten Schultag fest. Damit Du zum gewünschten Zeitpunkt die Schule verlässt, beachte beim Errechnen Deines letzten Arbeitstages, dass Du zum Ende des Quartals kündigst.

Drittens: Schreibe Dein Kündigungsschreiben

Da die Kündigung laut § 623 BGB nur schriftlich erklärt werden darf, schreibst Du ein Kündigungsschreiben.

Dabei setzt Du in den Satz:

„Ich kündige meinen Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum XX.XX.XX“

das Datum Deines letzten offiziellen Arbeitstages ein.

Ansonsten ähnelt der Aufbau eines Kündigungsschreibens dem eines Geschäftsbriefs.

Viertens: Du gibst Dein Kündigungsschreiben bei Deinem Vorgesetzten ab

Zwar ist Dein Vorgesetzter nicht immer die Schulleitung, dennoch empfehle ich Dir Dein Kündigungsschreiben bei ihm abzugeben oder ihm zumindest persönlich von Deiner Kündigung zu erzählen.  

Fünftens: Du feierst Deine Kündigung

Nachdem Du Dein Kündigungsschreiben abgegeben hast, solltest Du auf jeden Fall Dich, Deinen Mut und Dein neues Leben feiern. Viel Freude dabei. 

Als Lehrer Klarheit gewinnen

Was sich durch Deine Kündigung verändert

Da Du im Gegensatz zu verbeamteten Lehrern in die gesetzliche Sozialversicherung eingezahlt hast, ändert sich für Dich nach der Kündigung rechtlich nichts.

Denn Du bleibst weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Außer Du wechselst nach Deiner Kündigung in die Selbstständigkeit.

Im Gegensatz zu einigen Landesbeamten bleibt nach Deiner Kündigung Deine betriebliche Altersversorgung in Form der Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erhalten.

Demnach ruht Deine Altersversorgung auf zwei Säulen. Das heißt Du bekommst neben der Pflichtversicherung noch die betriebliche Altersversorgung.

Wann Du Arbeitslosengeld bekommst

Aufgrund Deiner Arbeitslosenversicherung erhältst Du Arbeitslosengeld. Wenn Du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, wie zum Beispiel die der Anwartschaftszeit.

Das heißt, Du warst in den 30 Monaten vor Deiner Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Dabei kannst Du mehrere Arbeitsverhältnisse zusammenrechnen. 

Wenn Du jedoch als angestellter Lehrer selbst kündigst, ruht nach § 159 SGB III Dein Anspruch auf ALG 1 für die Dauer einer Sperrzeit. Und die beträgt bei Arbeitsaufgabe meist 12 Wochen.

Wobei diese im Allgemeinen aufgehoben wird, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen gekündigt hast. Dafür musst Du jedoch eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Damit Du Arbeitslosengeld erhältst, musst Du Dich arbeitslos melden. Und das kannst Du frühestens 3 Monate vor Beginn Deiner Arbeitslosigkeit tun. Spätestens am ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit musst Du Dich arbeitslos melden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Wenn Du Dich arbeitslos melden möchtest oder mehr dazu wissen willst, findest Du dazu auf dieser Seite der Bundesagentur für Arbeit alles: Arbeitslos melden.

5 Gründe, warum es überhaupt im Beamtenapparat Schule angestellte Lehrer gibt

Da ich als Berufsschullehrerin mit vielen angestellten Lehrern zusammengearbeitet habe, weiß ich, dass es angestellte Lehrer gibt, die traurig darüber sind keine Beamten zu sein. 

Wobei sie nicht deshalb traurig darüber sind, weil sie dem Staat treu ergeben dienen wollen, sondern weil sie weniger Geld überwiesen bekommen.

Im Gegensatz zu angestellten Lehrern müssen Beamte nicht in die Sozialkassen einzahlen. Folglich bekommen sie mehr Geld überwiesen als angestellte Lehrer, die in die Sozialkassen einbezahlen.

Weshalb das bei einer Kündigung von Vorteil ist, habe ich Dir weiter oben erzählt.  

Falls Du zu den angestellten Lehrern gehörst, die traurig darüber sind, dass sie nicht verbeamtet worden sind, lies diesen Artikel: Angestellter oder Beamter: Ein Vergleich.

Danach weißt Du die Dinge über das Beamtendasein, die oft verschwiegen werden. Dadurch verändert sich Deine Sichtweise.

Obwohl grundsätzlich Lehrer verbeamtet werden, gibt es Gründe dafür, weshalb Du als angestellter Lehrer arbeitest. Zum Beispiel weil Du: 

  • die Altersgrenze für die Verbeamtung überschritten hast.
  • nicht gesund bist.
  • die fachlichen Voraussetzungen für den gehobenen oder höheren Dienst nicht erfüllst.
  • einen befristeten Vertretungsvertrag für Schwangere oder erkrankte Lehrer erhalten hast.
  • als Fachpraxislehrer oder Werkstattlehrer arbeitest. 
  • als angestellter Lehrer arbeiten willst.

Wenn Du gerade darüber nachdenkst, ob es nicht doch besser ist Dich verbeamten zu lassen, schaue Dir dieses Video an:

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner Kündigung und viel Freude für Dein Leben nach der Schule. 

Und nicht vergessen: Mache Dein Leben zu einer atemberaubenden Reise.

Deine Victoria

Ein Hoch auf die Freiheit

PS: Ich habe diesen Artikel zum ersten Mal am 6.8.2020 veröffentlicht. Nun habe ich ihn für Dich überarbeitet und erweitert. 

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Hallo, ich bin Victoria. Eine freiheitsliebende Frau, die am Tag der iranischen Revolution die Welt erblickte. Abenteuerlust und die große Liebe zur Freiheit prägen mein Leben.

Somit verstehst Du sicherlich gut, weshalb ich mich nicht in das Korsett des Beamtensystems "hineinquetschen" wollte.

So kündigte ich 2mal als auf Lebenszeit verbeamtete Lehrerin nachdem ich an 5 Schulen in drei Bundesländern mit Funktionsstellen und Co gearbeitet hatte. Und das trotz einer chronischen Krankheit und keinen Menschen, der meine Miete zahlt.

Nun unterstütze ich seit Jahren erfolgreich Lehrer und Beamte dabei ihre erfüllende Berufsalternative zu finden und souverän zu kündigen. Und wann starten wir Deine spannende Reise in Richtung Freiheit?

Dein Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlich. Die Felder, die Du ausfüllen musst, um Deinen Kommentar abschicken zu können, habe ich für Dich markiert.  

    1. Vielen lieben Dank für den Hinweis! Die Kündigung geht ans Ministerium. Denn im Normalfall stellen sie Dich ein. Jedoch empfehle ich Dir vorab mit Deiner Schulleitung zu sprechen. Sie sollten wissen, dass Du kündigen willst. Im Grunde genommen kannst Du Deine Kündigung auch dort abgeben. Liebe Grüße, Victoria

  1. Hallo liebe Victoria,

    in der aktuellen Lage muss man sich überlegen wo die eigenen Grenzen sind, mit all dem was ansteht, Masken und Testzwang, eines Tages vielleicht Impfzwang??? Das Vertrauen ist weg, ich mute der Regierung alles zu. Nun ist es so, ich arbeite als Vertretungskraft. Morgen Unterscheibe ich meinen Verlängerungsvertrag welcher bis Oktober gehen soll. Nebenbei schaue ich mich nach anderen, mir attraktiveren Schulen um, ob ich nicht irgendwo in die PE komme. Nun meine Frage, sollte ich in eine PE kommen, und dann wegen der politischen Lage kündigen wollen, hätte das dann zukünftig Nachteile? Sowas wie, dass man nie wieder in eine PE in NRW aufgenommen werden würde, oder sowas? Weißt du dazu was?
    Und weißt du zufällig wie es aussieht wenn man die Dienstanweisung aus moralischen Gründen (oder sonst was) verweigert als Tarifangestellte? Wird man dann ggf. auch direkt gekündigt? Oder wie läuft sowas?

    Liebe Grüße und danke für deine Beiträge, das war schon sehr hilfreich 😉

    Katharina

    1. Hallo liebe Katharina, ja, der Lehrerberuf hat sich in eine sehr traurige Richtung verändert. Bei der Kündigung gibst Du keine Gründe an. Daher ist es irrelevant, weshalb Du kündigst bzw. keiner kennt den Grund. Außer Du nennst den Grund explizit. Was ist Dir nicht empfehle.
      Wenn Du wegen einer anderen Stelle ein befristetes Arbeitsverhältnis kündigst, wirst Du dafür nicht bestraft. Du darfst kündigen. Du darfst dort arbeiten, wo Du gerne arbeiten willst. Das ist möglich. Du bist ein freier Mensch.
      Als Tarifangestellte bist Du eine Angestellte im öffentlichen Dienst. Das heißt, wenn Du Anordnungen nicht befolgst, kann es zu ernsthaften Gesprächen und Abmahnungen kommen. In Deutschland gibt es für Angestellte einen Kündigungsschutz. Daher kannst Du davon ausgehen, dass es im Normalfall erst einmal Gespräche, Abmahnungen, Akteneinträge usw. geben wird, bis man Dir kündigt. Du hast selbst die Möglichkeit zum Arbeitsgericht zu gehen. Du musst nicht alles mitmachen. Jedoch solltest Du die Bereitschaft haben aktiv zu werden. Und wissen, dass wenn Du aneckst, und NEIN sagst es Konsequenzen geben wird. Es ist jedoch wichtig zu sich selbst und seinen eigenen Werten zu stehen. So schaust Du Dir jetzt und später zufrieden in den Spiegel 😊 Ich wünsche Dir viel Kraft, Mut und Gelassenheit. Liebe Grüße, Victoria

  2. Hallo Viktoria,

    Vielleicht kannst du mir weiterhelfen. Ich möchte nicht weiter an meiner Schule arbeiten und auch keine 2 Jahre darauf warten, bis einer Umsetzung widerwillig zugestimmt wird. Welche Konsequenzen habe ich, wenn ich in meinem Bundesland Berlin kündige, die Schule verlasse und mir dann recht schnell eine neue Stelle in einem anderen Bezirk suche? Ist dies möglich, gibt es Soperrzeiten, was sagt das Ministerium dazu?
    Liebe Grüße

    1. Hallo liebe Paula, ich freue mich sehr von Dir zu lesen. Vielen Dank für Deine Nachricht. Du kannst Dich auf eine neue Stelle in einem anderen Bezirk bewerben. Das ist möglich. Du kannst auch schon vor Deiner Kündigung bei anderen Schulen nach Stellen fragen und Dich bewerben. Berlin ist groß 😊 Wenn Du Dein Bezirk wechselst, hast Du gute Chancen. Zudem werden Lehrer gesucht. Du darfst mutig für Dich losgehen 😊 Viel Freude und liebe Grüße, Victoria

  3. Liebe Victoria, ich frage heute für eine Freundin, die im Moment etwas durch den Wind ist. Sie ist zur Zeit noch Beamtin auf Probe in Schleswig-Holstein und hat gestern erfahren, dass sie aus gesundheitlichen Gründen (Psyche) nicht verbeamtet wird, soll demnächst per Post kommen. Gleichzeitig hat man ihr in Aussicht gestellt, unbefristet an der derzeitigen Schule eingesetzt zu werden. Nun ist es so, dass dort einige Dinge nicht gut gelaufen sind und sie zum anderen schon länger davon träumt, in Spanien zu unterrichten. Sie hat nun auch das Angebot einer internationalen Schule bekommen und morgen online ein Bewerbungsgespräch. Wenn die sie nehmen wollen, würde sie das sehr gerne machen. Aber wie muss sie vorgehen? Wir finden einfach nichts Konkretes. Was ist, wenn sie später zurück nach Schleswig kommt, aus welchen Gründen auch immer, kann sie dann wieder arbeiten, wenn sie sich bewirbt oder steht da dann was in der Akte, weil sie eine Stelle mal abgelehnt hat? Und wie kann sie jetzt kündigen? Gilt sie als Beamtin oder als Angestellte? Ganz schön kompliziert. Es wäre so schön, wenn du uns ziemlich schnell eine erste Antwort geben könntest oder eine Stelle, an die man sich noch wenden kann.

    Liebe Grüße Angelika (als Freundin) für Marie

    1. Hallo liebe Angelika, ich freue mich von Dir zu lesen. Vielen Dank für Deine Nachricht.
      Hat Deine Freundin das Referendariat beendet und wollte nun an der Schule als Beamtin auf Probe starten? Um sagen zu können, welchen Status sie hat, ist es wichtig zu wissen, welches Arbeitsverhältnis sie aktuell hat. Allgemein gesprochen ist es so, dass sie erst einmal kein Arbeitsverhältnis hat, wenn sie nicht verbeamtet wird und erst einen unbefristeten Vertrag als angestellte Lehrerin unterschreiben darf/kann. Wenn sie die Stelle in Spanien annimmt, ist es super 🙂
      Sollte sie in X Jahren wieder zurück nach Schleswig-Holstein kommen, bewirbt sie sich an Schulen und macht beim Bewerbungsverfahren mit. Sie wird nicht später bestraft, weil sie jetzt eine Stelle verneint hat. Wie die Kündigung abläuft, hängt davon ab mit welchen Status sie derzeit an der Schule arbeitet. Liebe Grüße, Victoria

  4. Liebe Victoria,

    vielen Dank für deine tolle Webseite. Diese hilft mir viel viel mehr als die vom Landesamt für Schulen in Sachsen.
    Ich habe Fragen zur Kündigungsfrist als unbefristet angestellte Lehrerin (nicht verbeamtet) nach über 20 Jahren mit demselben Arbeitsvertrag. In Sachsen sind angestellte Lehrer nach TV-L angestellt. Dort steht zur Kündigungsfrist:
    Unbefristete Arbeitsverhältnisse
    Beschäftigungszeit: mindestens 12 Jahre
    Kündigungsfrist: 6 Monate zum Quartalsende
    (Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/kuendigungsfristen.html )

    Wenn ich dieses Quartal kündige also noch im Juni 2022, dann wäre mein letzter Arbeitstag 6 Monate nach dem Ende dieses Quartals, also am 31.12.2022.

    Nun meine Fragen:
    Stimmt meine Berechnung der Kündigungsfrist auf der Grundlage des TV-L?
    Das wäre Mitten im Schuljahr, sogar Mitten im 1. Halbjahr. Geht das trotzdem? Ich habe Sorge, dass ich Ärger bekomme, wenn ich jetzt kündige.
    Ich möchte nicht wieder als Lehrerin arbeiten, habe nur Angst vor Mobbing zwischen Kündigung und letzten Arbeitstag.

    Danke für dein Empowerment hier auf deiner Webseite! Das hilft wirklich sehr. Lehrer sind oft so angepasst und ängstlich und viel im Stress – ungesund.
    :
    Beträgt die Kündigungsfrist dann

    1. Hallo liebe Anna,
      vielen lieben Dank für Deine lieben Worte. Ich freue mich sehr, dass Dir meine Seite gefällt und Dich in Deine Kraft bringt.
      Ich gratuliere Dir zu Deiner Entscheidung 😊
      Ja, Deine Berechnung bzgl. der Kündigungsfrist ist richtig. Du brauchst keine Unannehmlichkeiten zu befürchten, wenn Du zum 31.12.22 die Schule verlässt. So sind die Kündigungsfristen. Du hältst Dich lediglich an die Fristen. Es kann sein, dass die Schulleitung Dich fragt, ob Du bis zum 31.1.23 bleiben kannst und dann mit der Behörde diesbezüglich spricht. Es kann ebenso gut sein, dass Dir ein Aufhebungsvertrag angeboten wird. Du kannst stets selbst – unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist – entscheiden, wann Du die Schule verlässt. Derzeit herrscht Lehrermangel so denke ich, dass die Schule froh ist, wenn Du bis zum 31.12.22 noch arbeitest. Mache das, was Dich glücklich macht. Viel Freude dabei. Liebe Grüße, Victoria

  5. Hallo!

    Ich arbeite seit 2007 als angestellte Lehrerin und möchte die Schule wechseln. Meine Schulleiterin stimmt wegen Mangel an Lehrkräften einer Versetzung nicht zu. Gerne würde ich an die direkte Nachbarschule wechseln, die mich auch gerne hätten. Kann ich bei meiner Schule kündigen und mich bei der Nachbarschule direkt einstellen lassen oder geht dies nur über das Dezernat im Schulamt?

    Grüße
    Friederike

    1. Hallo liebe Friederike,
      vielen Dank für Deinen Kommentar. Generell kannst Du schon an einer Schule kündigen und Dich bei einer anderen Schule bewerben. Jedoch geht dies bei staatlichen Schulen immer über das Dezernat. Das heißt in Deinem Fall empfehle ich Dir vorab mit der Schulleitung der Nachbarschule zu sprechen. Ein offenes und ehrliches Gespräch ist hilfreich. Wenn Dich die Schulleitung der Nachbarschule bei dem Schulwechsel unterstützt, solltest Du erneut mit Deiner Schulleitung sprechen und ihr freundlich deutlich machen, warum ein Schulwechsel für alle Beteiligten das Beste ist. Falls die Schulleitung der Nachbarschule Dich nicht unterstützt, wird ein Wechseln trotz Kündigung nicht erfolgreich sein. Da es Nachbarschulen sind, werden sich höchstwahrscheinlich die Schulleiter kennen und sich keine Probleme machen wollen. Daher empfehle ich Dir offen und ehrlich vorzugehen. Viel Freude.
      Liebe Grüße
      Victoria

  6. Hallo Victoria, ich arbeite als Berufsschullehrer, angestellt seit 1983. Nächstes Jahr sind es 40 Jahre, das reicht Ich gehe 2025 mit 63 nach 45 Jahren in Rente mit Abschlägen.Jetzt möchte ich nur noch bis 31.12.23 arbeiten und vorher kündigen. Wann müsste ich das tun und mit welchem ärztlichen Attest kann ich die Sperre vom Arbeitsamt umgehen?
    Grüße Monika

    1. Hallo liebe Monika,
      vielen Dank für Deinen Kommentar. Wowww 40 Jahre!!!
      Wenn Du schon so lange bei einem Arbeitgeber bist, wirst Du eine lange Kündigungsfrist haben. Ab 12 Jahren beim gleichen Arbeitgeber ist die Kündigungsfrist 6 Monate. Du kannst zum Quartalsende kündigen. Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen kündigst, solltest Du frühzeitig zum Arzt gehen und Dir Deine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen schriftlich bestätigen lassen.
      Gratulation zu Deiner Entscheidung!
      Liebe Grüße
      Victoria

  7. Hallo Victoria,
    Situation: Ich habe Anfang des Jahres 2023 mein Ref überstanden, wo ich seitens des Betreuungslehrer soweit beleidigt und gedemütigt wurde, dass ich kurz davor stand Strafanzeige zu erstatten, aber um das Ref nicht zu verbauen habe ich das ignoriert nach der Devise: "Aushalten, Durchhalten, Maul halten". Nach dem Ref bin ich seit knapp drei Monaten in eine Brennpunkt-Schule als angestellter Lehrer… im Unterricht drehte ich mich zur Tafel und neben mir flog ein Messer an die Tafel. Ich rannte raus…und bin seit dem bis auf das Gespräch mit dem Direktor nicht wieder in die Schule gekommen. Der Schüler wurde identifiziert, das Jugendstrafverfahren findet in ein paar Wochen statt. Ich habe um Versetzung gebettelt, gefleht… aber leider abgelehnt…dienstliche Belange! Ich weiß ich habe versagt versagt versagt aber: Ich kann nicht mehr und will nicht mehr. ICH WILL nur noch RAUS! Die Kündigung habe ich formuliert und will ich zu Beginn der Sommerferien einreichen (das "ob" ist nicht verhandelbar!), weil ich das Geld ansparen muss um die Ruhezeit für das ALG II zu überbrücken und dann mit Hilfe vom Amt anfangen kann die Wirtschaftsprüferausbildung zu finanzieren. Frage: Kann ich bis dahin die restlichen 6 Wochen einfach krank machen ohne dass es negativ in meiner Personalakte landet? Muss ich mir vermittelte Lehrerstellen annehmen bevor ich die Umschulung unterstützt bekommen?
    Danke Basti

    1. Hallo Basti,
      furchtbar, was Du erlebt hast! Grauenhaft.
      Ich vermute, dass dieses Erlebnis für Dich so stark psychisch belastend ist, dass Du nicht unterrichten kannst.
      Du solltest auf jeden Fall mit einem Arzt sprechen, damit Du diese schockierende Erfahrung gut verarbeitest. Dazu wirst Du sicherlich Zeit brauchen.
      Ich empfehle Dir zum Arzt zu gehen und mit ihm über Deine psychische und physische Belastung aufgrund des Vorfalls zu sprechen.
      Vielleicht ist er der Meinung, dass Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als Lehrer arbeiten kannst.
      Dann brauchst Du keine Lehrerstellen anzunehmen.
      Ich wünsche Dir viel Kraft bei der Verarbeitung des Vorfalls.
      Liebe Grüße
      Victoria

  8. Liebe Victoria, vielen Dank für die Videos und schriftlichen Informationen! Es tut so gut, einen Einblick in deinen bisherigen Weg zu bekommen und deine Einstellung macht mir Mut! Denn eine Frage stellte sich mir in den letzten Jahren immer wieder, zu der ich sehr wenige konkrete Antworten im Internet finden konnte. Ist es möglich, dass ich als angestellte Lehrerin grundsätzlich nicht wieder eingestellt werde, wenn ich kündige?
    Ich erzähle kurz etwas zu den Umständen:
    Aufgrund vieler abgelehnter Versetzungsanträge und auch wenig Aussichten auf Versetzung wegen des Personalmangels möchte ich gerne kündigen und mich wieder auf Schulsuche begeben. Ich bin trotz der Belastungen, die der Lehrerberuf (zunehmend) mit sich bringt, sehr gerne Lehrerin. Doch das Pendeln (120 km pro Tag) bringt mich an meine Grenzen. Es geht so viel Lebenszeit verloren, das Autofahren verursacht immer wieder Stress und Kosten und es ist zudem natürlich angesichts der hohen Benzinpreise auch eine finanzielle Belastung… Dadurch hat sich bei mir ein negatives Gefühl eingestellt, das mich immer begleitet, auch wenn mir der Beruf ansonsten gut gefällt. Ich habe das Gefühl, festzustecken und stelle die Familienplanung zurück, bis ich endlich an eine Schule in der Nähe meines Wohnortes versetzt werde. Das belastet natürlich auch psychisch. Vor allem, wenn wieder ein Versetzungsantrag abgelehnt wurde. Meine Schulleitung, die ich bisher als freundlich und wohlwollend erlebt habe, kennt die Situation, rät aber klar von einer Kündigung ab, da ich sonst wahrscheinlich nicht wieder eingestellt werden würde. Das macht natürlich Druck und Angst.
    Deine Videos haben mir diese Angst heute zum Teil genommen. Aber trotzdem möchte ich nochmal konkret nachfragen. Besteht die Chance, dass man als angestellte Lehrkraft aufgrund einer Kündigung generell nicht wieder eingestellt wird, wenn man im Anschluss wieder ganz normal am Bewerbungsverfahren (in Nds.) teilnimmt. Kann man sozusagen gesperrt werden, auch wenn man stets mit viel Engagement und Einsatzbereitschaft gelehrt hat und dies auch weiterhin tun möchte? Danke im Voraus! Viele Grüße!

    Zusatzinfo: Eine Verbeamtung hatte ich im letzten Moment der Einstellung abgelehnt, weil dieser entfernt gelegene Ort für mich von Anfang an keine Endstation sein sollte und mir das Recht auf Kündigung sehr wichtig war. Bis dahin dachte ich, dass man nach einer bestimmten Anzahl von Versetzungsanträgen definitiv versetzt wird.

    1. Hallo liebe Annika, vielen Dank für Deinen Kommentar.
      Ich freue mich sehr, dass Du aufgrund der Videos und des Artikels weniger Angst und mehr Mut hast „JA“ zu Deinen Zielen zu sagen👍🏽
      Mir ist kein Gesetzestext bekannt, der nach einer Kündigung die Wiedereinstellung verbietet. Ich selbst bin nach der gewünschten Entlassung aus der Lebenszeitverbeamtung erneut verbeamtet worden und habe danach endgültig gekündigt. Somit weiß ich aus eigener Erfahrung, dass eine Wiedereinstellung möglich ist. Ich habe ebenso angestellte Lehrer aus ähnlichen Gründe, wie bei Dir, begleitet. Es geht.
      Wichtig ist zu wissen, dass Du innerhalb Deiner Bewerbung auf Deine Kündigung angesprochen wirst. Darauf solltest Du souverän antworten.
      Ich empfehle Dir vor Deiner Kündigung die Schulen anzuschreiben, an denen Du gerne arbeiten willst. Frage sie, ob sie eine entsprechende Stelle für Dich haben. Wenn sie Interesse an Dir haben, setzen sie sich dafür ein, dass die Einstellung reibungslos verläuft. Kümmere ich Dich am besten vor der Kündigung, um Deine neue Stelle.
      Viel Freude und liebe Grüße
      Victoria

  9. Hallo Victoria,
    ich bin 60 Jahre alt und möchte vorzeitig mein Angestelltenverhältnis als Lehrkraft beenden. Gibt es so etwas wie eine vorzeitige Ruhestandsregelung? Was muss ich tun, damit ich aus gesundheitlichen Gründen aufhören kann? An wen muss ich mich wenden? Amtsarzt? Regionale Schubehörde???

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