Als Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln

„Es wäre genial, wenn ich nach der Kündigung als Lehrer in die Selbständigkeit wechseln würde!“, dachte ich immer, wenn ich den neuen Stundenplan in den Händen hielt.

Auch wenn der Stundenplaner sich die größte Mühe gegeben hatte ihn angenehm zu gestalten, gefiel er mir nicht. Weil mich das ewig gleiche damals ermüdet hatte.

Deshalb dachte ich darüber nach, wie es wohl wäre, wenn ich nach meiner Kündigung als Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln würde.

Dabei stellte ich mir vor, wie fantastisch es wäre mein eigener Chef zu sein und selbst zu bestimmen, wann ich, wie, wo und mit wem arbeite.

Da mir diese Vorstellung gefiel, tauchte ich im Lehrerszimmer sitzend gedanklich in meine zukünftige Selbstständigkeit mit maximaler Freiheit ein. Während ich mir dann vorstellte, wie ich morgens um 10 Uhr aufstehe und gelassen mit der Arbeit starte, passierte das, was allen Lehrern passiert, die darüber nachdenken in die Selbstständigkeit zu wechseln.

Und dadurch platzte sofort meine Freude über die Idee mich nach der Kündigung als Lehrer Selbständigkeit zu machen, wie ein Luftballon, in den man eine Nadel sticht.

Was den Traum sich als Lehrer selbstständig zu machen beendet

Wenn Du gerade selbst darüber nachdenkst als Lehrer in die Selbstständigkeit zu wechseln, weißt Du aus eigener Erfahrung, welche „Nadel“ diesen Traum zum Platzen bringt.

Genau, der Gedanke „wie mache ich es mit der Buchhaltung und dem Finanzamt?“

Sobald wir als Lehrer über einen Wechsel in die Selbstständigkeit nachdenken, taucht die Angst vor dem Papierkram für das Finanzamt auf. Daher glauben einige, dass ihre Unkenntnis über die Buchhaltung und andere bürokratische Abläufe innerhalb der Selbstständigkeit sie davon abhält als Lehrer in die Selbstständigkeit zu wechseln.

Aber das ist nur ein Teil der Wahrheit. Und das merken diese Lehrer, wenn sie sich intensiver mit der Arbeitsweise in der Selbstständigkeit befassen.

Dann stellen sie nämlich fest, dass im Gegensatz zu Angestellten und Beamten der Selbstständige weder einen Arbeitgeber noch einen Dienstherrn hat, der ihm seinen Lohn oder seine Bezüge auf das Konto überweist.

Folglich bist Du in der Selbstständigkeit selbst für Deine finanzielle Absicherung verantwortlich.

Und die Ungewissheit darüber, ob das eigene Können gut genug ist, um dafür Geld zu verlangen, führt am Ende dazu, dass Lehrer ihren Wunsch in die Selbstständigkeit zu wechseln ad acta legen. Also nicht die Bürokratie tötet den Traum vom eigenen Chef sein, sondern die Angst davor überhaupt nicht das Geld zu verdienen, welches eine Buchhaltung für das Finanzamt notwendig machen würde.  

Wenn Du nun zu denen gehörst, die den Traum von der Selbstständigkeit nicht auf das nächste Leben verschieben wollen, sondern umsetzen möchten, lass uns jetzt zusammen die zentralen Faktoren für eine erfolgreiche Selbstständigkeit durchgehen.

Als Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln: Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Zwar verwenden wir im Alltag allgemein den Begriff „Selbstständigkeit“ wenn wir von Menschen sprechen, die keinem abhängigen Arbeitsverhältnis nachgehen, aber für das Finanzamt reicht das nicht aus. Denn es unterscheidet zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden.

Je nachdem, was wir machen, wenn wir als Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln, gehören wir zu der einen oder der anderen Gruppe. Dadurch hast Du auf der bürokratischen Ebene andere Schritte zu gehen, um Deine Selbstständigkeit anzumelden. 

Somit ist es wichtig zu wissen, ob Deine Geschäftsidee mit dem Du Dich als Lehrer selbstständig machen willst Dich zu einem Gewerbetreibenden oder zu einem Freiberufler macht.

Zentrale Regularien für Gewerbetreibende

Während Gewerbetreibende sich beim Gewerbeamt anmeldet, meldet sich der Freiberufler beim Finanzamt an.

Zudem muss ein Gewerbetreibender Gewerbesteuer zahlen, wenn der Freibetrag von 24.500 Euro überschritten wird (§ 11 Gewerbesteuergesetz). Wobei die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

Damit wir uns jetzt nicht in irrelevanten Berechnungen verlieren, erzähle ich Dir nicht, wie die Höhe der Gewerbesteuer berechnet wird. Denn vielleicht gehörst Du nach Deinem Wechsel vom Lehrerdasein in die Selbstständigkeit gar nicht zu den Gewerbetreibenden, sondern zu den Freiberuflern und brauchst Dich mit dem Thema „Gewerbesteuer“ überhaupt nicht zu befassen.

Deshalb schauen wir uns nun an, wie Du für Dich feststellst, ob Deine Geschäftsidee mit dem Du Dich als Lehrer selbstständig machen willst Dich zu einem Gewerbetreibenden oder zu einem Freiberufler macht.

Wenn Du den § 15 Absatz 2 Einkommensteuergesetz liest, hast Du eine Erklärung für den Begriff „Gewerbe“.  Dort steht dies:

 „Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.“

Das heißt, Du willst mit Deiner Tätigkeit Gewinne erzielen (Gewinnerzielungsabsicht) und Deine Leistung beruht auf dem Einsatz von Produktionsmitteln und fremder Arbeitskraft (wirtschaftlicher Verkehr).  

Wenn Du an Gewerbetreibende denkst, kommen Dir sicherlich Handwerks- und Industriebetriebe, Handelsbetriebe sowie Gaststättenbetriebe in den Sinn, richtig? Dadurch hast Du eine gute Vorstellung von Gewerbetreibenden. Und, geht Deine Geschäftsidee in diese Richtung?

Wer alles zu den Freiberuflern gehört

Im Gegensatz zum Begriff „Gewerbe“ gibt es für freiberufliche Tätigkeiten im Gesetz eine konkrete Definition. Danach zählen diese Tätigkeiten zu den freien Berufen, wenn sie in der Selbstständigkeit ausgeübt werden:

  • wissenschaftliche,
  • künstlerische,
  • schriftstellerische,
  • unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten.

Genauso gehört die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Rechtanwälte, Architekten, Heilpraktiker, Dolmetscher und viele andere sogenannte Katalogberufe, die meist einen Hochschulabschluss voraussetzen, dazu. Wenn Du nachlesen möchtest, welche Tätigkeiten noch zu der freiberuflichen Selbstständigkeit gehören, lies den § 18 Einkommenssteuergesetz.   

Falls Du Dir nicht sicher bist, ob Deine Geschäftsidee mit dem Du als Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln willst Dich zu einem Gewerbetreibenden oder zu einem Freiberufler macht, sprich mit einem Steuerberater oder frage direkt beim Finanzamt nach. Denn eventuell vermischen sich bei Dir freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten miteinander.

Alternativen zum Lehrerberuf

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Kleinunternehmerregelung oder Regelunternehmer?

Wenn Du für Dich geklärt hast, ob die Tätigkeit mit der Du Dich als Lehrer selbstständig machen willst Dich zum Freiberufler oder zum Geberwebetreibenden macht, steht die nächste Entscheidung an.

Dabei geht es um Deinen erwarteten Umsatz. Falls Du davon ausgehst, dass Du im ersten Jahr Deiner Selbstständigkeit die Obergrenze von 22.000 Euro und im folgenden Jahr die 50.000 Euro nicht überschreitest, kannst Du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dadurch kannst Du als Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln ohne gleich viel steuerlichen Papierkram erledigen zu müssen.

Wichtige Punkte für die Kleinunternehmerregelung

Denn innerhalb der Kleinunternehmerregelung verhält es sich so, dass Du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen musst. Daher musst Du nach § 19 Umsatzsteuergesetz auf Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer angeben. Somit zahlen Deine Kunden auch keine Umsatzsteuer auf Deine Preise. Wenn Du mit Privatkunden arbeitest, ist das für sie super.  

Weil Deine Preise Netto-Beträge sind, die stets geringer ausfallen als wenn Du die üblichen 19 Prozent Umsatzsteuer, was umgangssprachlich als Mehrwertsteuer bezeichnet wird, zu Deinen Preisen dazurechnen würdest.  

Außerdem brauchst Du keine Umsatzsteuervoranmeldung durchzuführen, weil Du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen musst. Dadurch hast Du weniger Papierkram zu erledigen.

Im Grunde genommen machst Du dann nur einmal im Jahr Deine Unterlagen für das Finanzamt fertig.

Dafür musst Du zwar eine ordentliche Buchführung aufweisen, um die Unterlagen für das Finanzamt beisammen zu haben, aber Du brauchst keine Angst vor einer bürokratischen Überlastung zu haben.

Schließlich musst Du auch jetzt als Lehrer Deine Unterlagen für das Finanzamt wieder auffindbar in einem Ordner oder digital aufbewahren, wenn Du eine Einkommensteuererklärung machst.

Demnach gehört die Angst vor dem Papierkram für das Finanzamt, die viele haben, wenn sie als Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln wollen, in die Kategorie „Katastrophen-Denken“.

Was für Regelunternehmer wichtig ist

Falls Du Dich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidest, um als Regelunternehmer zu gelten, musst Du an das Finanzamt Umsatzsteuer abführen. Dann musst Du auf Deinen Rechnungen zusätzlich zu Deinem Preis die Umsatzsteuer angeben.

Das heißt Deine Kunden zahlen zusätzlich zu Deinem Preis die Umsatzsteuer, meist in Höhe von 19 Prozent außer Du verkaufst Lebensmittel des täglichen Bedarfs (7 Prozent) oder Du gehst einem medizinischen Beruf nach (Null Prozent). Aber da der allgemeine Regelsteuersatz in Deutschland 19 Prozent beträgt, gehe ich davon aus, dass auch Deine Tätigkeit die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent aufweist.

Letztlich spielt die Höhe Deiner Umsatzsteuer keine Rolle, weil alle, die eine Umsatzsteuer aufweisen diese über die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abführen. Somit bist Du als Selbstständiger zum Teil auch der Geldeintreiber des Finanzamts. 

Wann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist

Anfangs ist es sinnvoll sich für die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden, da Du dadurch Zeit hast schrittweise in der Denk- und Arbeitswelt der Selbstständigkeit anzukommen. Zum Beispiel brauchst Du nicht gleich am Anfang gefühlt hohe Preise gegenüber Deinen Privatkunden auszusprechen, wenn Du gerade mal damit befasst bist Dich mit dem Verkaufen anzufreunden.

Jedoch gibt es einen Punkt, der bei der Kleinunternehmerregelung oft als Nachteil angeführt wird und diesen will ich Dir selbstverständlich auch nennen: Du kannst die Umsatzsteuer, die Du bei Deinen Einkäufen zahlst nicht mit der erhaltenen Umsatzsteuer verrechnen. Somit zahlst Du Umsatzsteuer an andere, aber nimmst selbst keine Umsatzsteuer ein. Deshalb kannst Du Deine gezahlte Umsatzsteuer nicht verrechnen, da Du keine einnimmst. Dafür brauchst Du keine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen.   

Da für mich damals, als ich mit meiner Selbstständigkeit startete, die Vorteile der Kleinunternehmerregelung jegliche vermeintlichen Nachteile überwogen, bin ich damit gestartet.  

Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln Freiberufler oder Gewerbetreibender

Wenn Du mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit startest, solltest Du Dich auf jeden Fall für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, da Du nur eine überschaubare Zeit in Deine Selbstständigkeit investieren kannst. Daher wirst Du keine hohen Umsätze erzielen, die eine bürokratische Mehrarbeit durch die Umsatzsteuervoranmeldung rechtfertigen.

Damit Du eine Vorstellung davon hast, wie Du Dir neben Deiner Familie und dem Lehrerberuf eine Selbstständigkeit aufbauen kannst, gebe ich Dir in diesem Video 5 Tipps dazu:

Wie und wo Du Deine Selbstständigkeit anmeldest

Nachdem Du weißt, ob Deine Geschäftsidee Dich zu einem Gewerbetreibenden oder zu einem Freiberufler macht und ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst oder nicht, ist es Zeit Deine Selbstständigkeit anzumelden.

Freiberuflicher

Wenn Du zu den Freiberuflern gehörst, füllst Du direkt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und schickst ihn an das für Dich zugehörige Finanzamt. Dafür hast Du vier Wochen nach Beginn Deiner Selbstständigkeit Zeit.

Gewerbetreibender

Falls Du ein Gewerbetreibender wirst, musst Du Dich beim Gewerbeamt anmeldet. Dort füllst Du ein Formular aus, das Du bestimmt auch auf der Internetseite des für Dich zuständigen Gewerbeamtes findest. Dabei geht es darum, dass Du aufschreibst, was Du konkret ab wann machst. Danach zahlst Du für die Bearbeitung Deines Anliegens je nach Gewerbeamt zwischen 20 bis 60 Euro und Du bekommst innerhalb von ungefähr 3 Wochen einen Gewerbeschein. 

Im Gegensatz zu Freiberuflern meldet Dich das Gewerbeamt beim Finanzamt an und Du erhältst vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wobei Du Deine Selbstständigkeit seit Januar 2021 nur noch digital über ELSTER vornimmst. Demnach findest Du dort diesen Fragenbogen für die steuerliche Erfassung.

Auch anhand Deiner Eintragungen in dem Erfassungsformular entscheidet das Finanzamt, ob Deine Geschäftsidee mit dem Du als Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln willst Dich zu einem Gewerbetreibenden oder zu einem Freiberufler macht.

Während Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst, kommst Du zu Fragen, die Dich auffordern zu schätzen, wie hoch Dein Umsatz im ersten und im darauffolgenden Geschäftsjahr sein wird. Dort kannst Du angeben, dass Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst.

Zusammenfassung der Schritte für die Anmeldung Deiner Selbstständigkeit

Damit Du die Schritte für die Anmeldung Deiner Selbstständigkeit strukturiert angehst, fasse ich sie für Dich noch einmal zusammen.

Erstens: Du entscheidest, ob Dich Deine Geschäftsidee mit dem Du als Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln willst zu einem Gewerbetreibenden oder zu einem Freiberufler macht. Falls Du Dir nicht sicher bist, fragst Du bei einem Steuerberater und direkt beim Finanzamt nach.

Zweitens: Du entscheidest, ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst oder nicht.

Drittens: Wenn Du in die freiberufliche Selbstständigkeit wechselst, füllst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Du bei ELSTER findest, für das Finanzamt aus.

Falls Du zu den Gewerbetreibenden gehörst, füllst Du das Formular vom Gewerbeamt aus, um einen Gewerbeschein zu erhalten. Danach füllst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt aus.

Viertens: Du feierst die Anmeldung Deiner Selbstständigkeit und damit Deinen Start in die Selbstständigkeit.

Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln Freiberufler oder Gewerbetreibender

Genauso wie Du eine hauptberufliche Selbstständigkeit anmeldest, meldest Du natürlich auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit an. Zumindest soweit, wie es um den formalen Ablauf der Anmeldung beim Finanzamt geht.

Denn bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit musst Du einmal den Anmeldungsweg gehen, den wir eben besprochen haben und zusätzlich den Weg, der dazu führt, dass Du Deine Nebentätigkeit über den Dienstweg bei der Behörde anmeldest. Wie der verläuft, erfährst Du, wenn Du weiterliest. Aber vorher empfehle ich Dir dieses Video anzuschauen, damit Du Dir hinsichtlich der Bürokratie keine Sorgen machst:   

Solltest Du als Lehrer erst in eine nebenberufliche Selbstständigkeit wechseln?  

Im Gegensatz zu einer hauptberuflichen Selbstständigkeit hast Du bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht die Freiheit so viel zu arbeiten und zu verdienen, wie Du willst. Denn im Gesetz ist genau festgehalten, wie viel Du als Beamter neben Deinem Beamtenberuf arbeiten darfst.

Wenn Du als Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln willst, um Dich frei zu entfalten, erreichst Du dieses Ziel nicht mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit. Daher empfehle ich Dir aufzuschreiben, welches Ziel Du vordergründig mit Deinem Wechsel in die Selbstständigkeit erreichen willst, um kluge Entscheidungen treffen zu können. 

Abgesehen von den klar definierten Regularien hinsichtlich des Umfangs Deiner Nebentätigkeit brauchst Du zudem laut § 99 Bundesbeamtengesetz eine vorherige Genehmigung bevor Du überhaupt mit Deiner Nebentätigkeit starten kannst.

Und immer wenn wir eine Genehmigung brauchen, kann sie uns natürlich auch versagt werden. Genau das passiert, wenn Deine Nebentätigkeit laut § 99 Absatz 2 BBG unter anderem diese Punkte erfüllt:

1. Sie beansprucht nach Art und Umfang Deine Arbeitskraft so stark, dass Du Deine dienstlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen kannst.

2. Die Nebentätigkeit bringt Dich als Beamter in einen Widerstreit zu Deinen dienstlichen Pflichten.

3. Sie beeinflusst Dich in Deiner Unparteilichkeit.

4. Die Nebentätigkeit ist dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung abträglich.

5. Sie führt zu einer wesentlichen Einschränkung der künftigen dienstlichen Verwendbarkeit.

Falls Du die anderen Punkte dazu lesen möchtest, lies den § 99 Absatz 2 BBG. Danach solltest Du auch den Absatz 3 lesen.

Dort steht, dass Deine nebenberufliche Arbeit in der Woche ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten darf. Zudem darf Dein Verdienst in Deiner Nebentätigkeit nicht mehr als 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts übersteigen.

Warum willst Du Dich als Lehrer selbstständig machen?

Wenn Du als Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln willst, um frei zu sein, merkst Du jetzt deutlich, dass Du mit der selbstständigen Nebentätigkeit dieses Ziel nicht erreichst. Auch dann nicht, wenn Du einer Teilzeitbeschäftigung nachgehst oder beurlaubt bist. Denn auch für diese Situationen findest Du in den § 91 und § 95 Bundesbeamtengesetz die gleichen Regularien.

Falls Du über die Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden bist, gelten für Dich bei einer Nebentätigkeit ebenfalls strikte Regularien. 

Anstatt als Selbstständiger darüber nachzudenken, wie Du Deine Angebote und Preise gestaltest, um so viel Geld zu verdienen, wie Du benötigst oder willst, fragst Du Dich in der selbstständigen Nebentätigkeit ständig „wie viel darf ich verdienen, um keine Probleme zu bekommen?“ Dadurch deckelst Du Dich selbst und hast ständig unterschwellig Angst die Grenzen doch zu sprengen und Probleme mit dem Dienstherrn zu bekommen.  

Das heißt, Du musst bewusst eine der wichtigsten und attraktivsten Faktoren der Selbstständigkeit – die Weiterentwicklung – verhindern, wenn Du einer selbstständigen Nebentätigkeit nachgehst.

Willst Du als Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln, um Dich klein zu halten?

Auch wenn das nicht Dein Ziel ist, kann es trotzdem sinnvoll sein mit einer selbstständigen Nebentätigkeit zu starten. Zum Beispiel, wenn Du Deine Geschäftsidee als Heilpraktiker, Coach, Fotograf, Yoga-Lehrer, Immobilienberater und so weiter erst einmal ausprobieren willst bevor Du endgültig kündigst und Dich als Lehrer selbstständig machst.

Wenn Du jetzt feststellst, dass Du gerne erst einer Nebentätigkeit nachgehen willst, musst Du einen Antrag auf Nebentätigkeit ausfüllen. Denn wie Du weiter oben gelesen hast, brauchst Du für Deine Nebentätigkeit eine Genehmigung.

Dazu suchst Du für Dein Bundesland den Antrag auf der entsprechenden Internetseite aus. Und beim Ausfüllen achtest Du darauf, dass Du bei den Punkten „Umfang der Nebentätigkeit“ und „Verdienst in der Nebentätigkeit“ die gesetzlich festgelegten Grenzen nicht überschreitest.

Damit Du sie nicht überschreitest, empfehle ich Dir im Bereich von Minijobs zu bleiben.

Auch wenn ich weiter oben die Gesetzestexte des Bundesbeamtengesetzes zitiert habe, sind die Regularien der Landesverordnungen daran angeglichen. Deshalb wirst Du als Landesbeamter in Deinem Bundesland nicht mehr Freiheiten haben als Bundesbeamte. Dazu schaust Du Dir am besten dieses Video an:

KündigungsFahrplan Lehrer kündigen

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Welche 4 Punkte Du beachten musst, wenn Du als Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln willst

Während das Beamtentum aufgrund seiner äußeren Sicherheiten für einige Menschen lukrativ erscheint, erfreuen sich freiheitsliebende Menschen an der Selbstständigkeit. Denn freier als in der Selbstständigkeit kannst Du nicht arbeiten.

Das heißt jedoch, dass die Selbstständigkeit im Gegensatz zum Beamtentum maximale berufliche Freiheit bietet aber eben keine äußeren Sicherheiten.

Deshalb ist der Wechsel vom Beamtentum in die Selbstständigkeit der größte berufliche Schritt den wir machen können.

Wenn Du jedoch schon bevor Du Dich als Lehrer selbstständig machst Berührungspunkte mit ihr hattest, wird dieser Schritt natürlich kleiner. Zum Beispiel wenn Dein Partner oder Deine Eltern oder andere Menschen, die Dir nahe stehen bereits unternehmerisch tätig sind. Dann fällt es Dir logischerweise leichter als Lehrer in die Selbstständigkeit zu wechseln als wenn Du bisher mit der Selbstständigkeit nichts zu tun hattest.

Da die meisten Beamten vor ihrem Wechsel in die Selbstständigkeit keine nennenswerte Erfahrung mit ihr aufweisen, machen sie demnach einen großen Schritt. Damit Dir dieser Schritt gut gelingt, solltest Du diese vier Punkte beachten.

Wenn Du Dich jetzt darüber wunderst, dass ich öfter von Beamten als von Lehrern spreche, will ich Dir das schnell erklären. Abgesehen davon, dass ein Großteil der Lehrer verbeamtet ist und eben die Beamten-Mentalität verinnerlicht hat, arbeiten angestellte Lehrer nun mal in einem Beamtensystem und haben zum Teil ebenfalls die Beamten-Mentalität in sich. Daher spreche ich vom Beamtentum. Nun zu den vier Punkten:

1. Wie viel äußere Sicherheit brauchst Du?

Zwar willst Du als Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln, um Dich frei zu entfalten, aber ich erlebe oft, dass diese Freiheit einigen große Angst macht. Daher neigen sie dazu Versicherungen abzuschließen, die ihre Selbstständigkeit ähnlich sicher machen sollen, wie das Beamtentum.

Beispielsweise schließen sie eine Krankentagegeldversicherung ab, damit sie von der Versicherung bei Krankheit Geld bekommen, dann noch eine private Arbeitslosenversicherung und viele andere Versicherungen, die es gibt.

Wenn es in Deutschland an einer Sache nicht mangelt dann an Versicherungen. Weil viele die „German Angst“ mit der Muttermilch aufsaugen.

Bevor Deine Kosten explodieren, prüfe, ob Du wirklich einen Wechsel in die Selbstständigkeit vornehmen willst. Schließlich bringt Dir die Freiheit einer Selbstständigkeit nichts, wenn Du sie absicherst.

Außerdem musst Du das ganze Geld für die Versicherungen erst einmal verdienen. Dadurch steigen Deine laufenden Kosten und das könnte Dich gleich zu Beginn Deiner Selbstständigkeit stark unter Druck setzen.

Damit Du Deinen Wechsel in die Selbstständigkeit nicht bereust, empfehle ich Dir ehrlich zu Dir selbst zu sein und zu prüfen, inwieweit Du es liebst frei von äußeren Sicherheiten zu leben. Zum Beispiel habe ich außer der gesetzlich verpflichtenden Krankenversicherung keine anderen Versicherung.

2. Wie hoch ist Dein Beitrag für Deine Krankenversicherung?

Wenn Du Dich als Lehrer selbstständig machst, tust Du das meist mit einer privaten Krankenversicherung. Deshalb ist es wichtig vorab zu klären, wie hoch Dein monatlicher Beitrag ohne die Beihilfe sein wird.

Falls dieser hoch ausfallen sollte, kannst Du ihn zwar unter anderem durch die Selbstbeteiligung angenehmer gestalten, aber eben nur bis zu einer bestimmten Grenze.

Das heißt, der monatliche Beitrag kann trotzdem am Ende für Dich zu hoch ausfallen, weil Du zum Beispiel mit Deinen Kindern in der privaten Krankenversicherung bist. 

Daher kann es in solchen Fällen sinnvoll sein erst einmal daran zu arbeiten, dass Du in die gesetzliche Krankenversicherung kommst. Und das tust Du, wenn Du einen sozialversicherungspflichtigen Job hast.

Später wechselst Du dann aus dem Angestelltenjob in die Selbstständigkeit. Und kannst ein freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Dadurch sparst Du sehr viel Geld. Wenn Du mehr über die bürokratischen Elemente der Kündigung aus dem Beamtentum wissen willst, hole Dir den Kurs „Sicher kündigen.“ 

Dazu schaust Du Dir am besten noch dieses Video an, um Dich näher mit dem Ausstieg aus der privaten Krankenversicherung zu befassen: 

3. Wie sieht es mit Deinen Finanzen aus?

Wenn Du kündigst, weil Du als Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln willst, solltest Du Dir vorab Deine finanzielle Situation im Detail anschauen. Schließlich ist das neben dem Finden einer beruflichen Alternative Teil einer seriösen Kündigungsvorbereitung.

Falls Du bei Deiner finanziellen Vorbereitung zum Beispiel feststellst, dass Deine Fixkosten 3.000 Euro im Monat betragen und Du diese Summe gleich im ersten Monat Deiner Selbstständigkeit verdienen musst, weil Du keinerlei Rücklagen gebildet hast, solltest Du noch einmal nachdenken.

Auch wenn derzeit viele in der Online-Welt marktschreierisch davon erzählen, dass man innerhalb von wenigen Tagen und Wochen tausende von Euros verdienen kann, trifft das nicht zu. Da der einzige, der bei diesen „Schnell reich werden“-Programmen am Ende mehr Geld in der Tasche hat, der Anbieter ist.

Abgesehen von diesen Angeboten gibt es noch die blühende Coaching-Industrie, die Hilfesuchende in Gruppen beschäftigt hält und dadurch viel Geld verdient. Aber auch mit dieser Methode wirst Du nicht in wenigen Tagen tausende von Euros verdienen, weil sie höchstwahrscheinlich nicht Deinen Werten entspricht.

Somit wirst Du Dir eine solide Selbstständigkeit aufbauen wollen, die zu Dir und Deinen Werten passt. Und da alles, was wir uns aufbauen Zeit kostet, dauert es eben seine Zeit bist Du Dir die Art von Selbstständigkeit aufgebaut hast mit der Du Geld verdienst.  

Daher wirst Du nicht, wenn wir bei dem obigen Beispiel bleiben, im ersten Monat Deiner Selbstständigkeit 3.000 Euro verdienen. Denn vorab musst Du Dir Deine Selbstständigkeit mit einem soliden Fundament aufbauen. Und während der Aufbauphase verdienst Du gewöhnlich weniger Geld als später.

Wie Du dennoch direkt nach der Kündigung als Lehrer selbstständig machen kannst, erfährst Du in dem Kurs „Vom Lehrerberuf in die Freiheit.“ Dort bereiten wir nämlich Deine Finanzen strategisch klug für den Wechsel in die Selbstständigkeit vor.

Wichtig Punkte für angestellte Lehrer

Wenn Du als angestellter Lehrer kündigst, kannst Du Arbeitslosengeld beantragen, weil Du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Dadurch hast Du die Möglichkeit den Gründungszuschuss für den Aufbau einer Selbstständigkeit zu beantragen. Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen, wie die vom KfW oder NRW Mikrodarlehen, muss dieser nicht zurückgezahlt werden.  

Da Du als verbeamteter Lehrer nur finanzielle Förderungen beantragen kannst, die Du später zurückzahlen musst, würdest Du in solchen Fällen mit Schulden in Deine Selbstständigkeit starten. Weil Du das sicherlich nicht willst, empfehle ich Dir auch um Punkt zwei (private Krankenversicherung) geklärt zu haben in einen Brückenjob zu wechseln.

Anstatt als Lehrer direkt nach der Kündigung den Wechseln in die Selbstständigkeit anzugehen, ist es in Fällen mit hohen Fixkosten entspannter erst einmal in einen Brückenjob zu wechseln und sich neben diesem Job eine Selbstständigkeit aufzubauen. Wenn Du Dir die Kündigungsgeschichten anhörst, merkst Du deutlich, wie entlastend das ist.

Denn bei einem Brückenjob gehst Du einer Tätigkeit mit minimaler beruflicher Verantwortung und Verpflichtung nach, verdienst dabei dennoch Geld und baust Dir ohne den schulischen Stress Dein Unternehmen auf.

Bevor wir mit dem vierten Punkt weitermachen, habe ich für Deine kluge finanzielle Vorbereitung noch ein wertvolles Video: 

4. Hast Du Lust, Dich mit dem Verkaufen zu befassen?

Während des Mentorings stelle ich immer wieder fest, dass es Lehrer gibt, die eine Abneigung gegenüber dem Geld, dem Verkaufen und Verkäufern haben. Deshalb wollen sie in medizinischen oder beratenden Berufen arbeiten. Denn sie glauben, dass ein Heilpraktiker, Coaches oder psychologischer Berater nicht zu verkaufen braucht.

Dabei spielt es für das Verkaufen keine Rolle, welcher Tätigkeit Du in Deiner Selbstständigkeit nachgehst. Weil Du als Selbstständiger immer verkaufen musst.

Somit ist jeder Selbstständiger erst einmal ein Verkäufer. Erst wenn er verkauft hat, geht er seiner echten Arbeit nach. Wenn kein Mensch zu einem Heilpraktiker kommt, kann dieser keinen Menschen heilen.

Demnach muss der Heilpraktiker, wie jeder andere Einzelunternehmer auch sein Angebot verkaufen, um Klienten zu haben, die er heilen kann. 

Das heißt, wenn Du als Lehrer in die Selbstständigkeit wechseln willst, musst Du Dich für das Verkaufen begeistern. Ohne diese Fähigkeit verkaufst Du nichts und verdienst somit nichts.

Da viele Lehrer mit „verkaufen“ Destruktives verbinden, will ich extra betonen, dass ich nicht „über den Tische ziehen“ und Ähnliches meine, wenn ich über „verkaufen“ sprechen. Denn es geht um ein Gespräch auf Augenhöhe in dem es darum geht, was der eine will und was der andere passend dazu anbieten kann. 

Nachdem Du nun die vier zentralen Punkte kennst, die Du beachten solltest, wenn Du Dich als Lehrer selbstständig machen möchtest, empfehle ich Dir dieses Video anzuschauen, um auch die acht typischen Fehler zu kennen. Danach sprechen wir weiter unten darüber, wie Du überhaupt nach Deinem Wechsel in die Selbstständigkeit Geld verdienst.

Wie Du in der Selbstständigkeit Geld verdienst

Im Grunde genommen kann ich über dieses Thema ein Buch schreiben, aber da ich das noch nicht getan habe und es Dir somit nicht empfehlen kann, habe ich mich dazu entschieden Dir jetzt das Grundprinzip für das Geld verdienen in der Selbstständigkeit mitzugeben. Denn wenn wir tiefer einsteigen, sprengt das den Rahmen dieses Beitrags.

Außerdem hast Du mit dem Grundprinzip des Geldverdienens in der Selbstständigkeit das wertvollste Wissen, das Du brauchst, um Dich gewinnbringend als Lehrer selbstständig zu machen.

Zwar wird von den meisten Business-Marketing-Menschen eine bestimmte Methode angepriesen, wie zum Beispiel „über Instagram verkaufen“ oder "Facebook-Gruppe" oder „durch Werbung lukrativ verdienen“ und Ähnliches, aber wenn die Methode nicht zu Dir passt und Du das Grundprinzip nicht beachtest, verdienst Du kein Geld.  

Wobei diese Menschen, die die jeweiligen Methoden anpreisen, letztlich auch über das Grundprinzip sprechen. Aber nicht vordergründig, sondern unscheinbar. Deshalb glauben einige Lehrer es würde reichen auf Instagram ihre Angebote zu posten, um Geld zu verdienen.

Solange Du jedoch keine Klarheit über das Grundprinzip hast, sprichst Du nicht die passenden Menschen an und kreierst keine Angebote, die gekauft werden. Mit anderen Worten: Du verdienst kein Geld.

Damit Du Geld verdienst, verrate ich Dir das Grundprinzip für eine erfolgreiche Selbstständigkeit: Was machst Du für wen?

Anfangs hört sich dieser Satz simpel an, weil Du Dir denkst, dass Du doch schon weißt, was Du für wen machst. Schließlich willst Du als Ernährungsberater, als Heilpraktiker oder als Coach arbeiten und allen helfen.

Wenn Du „alle“ und Deine Tätigkeit nicht präzisierst, hast Du das Grundprinzip für eine erfolgreiche Selbstständigkeit nur oberflächlich angewandt. Denn für den Verstand ist der Satz „Was machst Du für wen?“ leicht zu verstehen. Aber in der Umsetzung fordert er Dich heraus.   

Später wenn Du diese Formel glasklar definiert hast, kannst Du über Dein „Wie“ also die Methode nachdenken. Bevor Du nicht präzise weißt, was (genau!) Du für wen (Zielgruppe) machst, brauchst Du Dich nicht damit zu befassen, wie Du Deine Kunden findest. Weil Du nicht weißt, wer konkret Deine Kunden sind. Somit weißt Du nicht, ob Du sie über Flyer oder Posts auf Instagram oder über eine andere Art und Weise findest. 

Da es Mut kostet sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, um herauszufinden, was man wirklich für wen macht, neigen viele dazu, dass zu tun, was andere machen. Dann schreiben sie zum Beispiel oberflächliche Texte für Flyer oder sie posten unstrukturiert auf Instagram, TikTok, LinkedIn und Co. Dadurch erzielen sie keine Erfolge und landen frustriert in einer der vielen Coaching-Industrien, die sie mit diversen Experten, Gruppentreffen und anderem nur beschäftigt halten.  

Schließlich sind sie müde von dem zeitintensiven posten und hören mit der Selbstständigkeit auf.

Dann gibt es auch noch diejenigen, die sich lieber langwierig mit Logo und Co befassen als mit dem Grundprinzip für eine erfolgreiche Selbstständigkeit.

Wenn Du zu keiner dieser Gruppen gehören willst, weil Du als Lehrer in eine Selbstständigkeit wechseln willst, die sowohl Deinen Werten entspricht als auch Geld einbringt, befasse Dich intensiv mit dem Grundprinzip. Je konkreter Du diese Fragen beantworten kannst, desto vielversprechender ist Dein Wechsel in die Selbstständigkeit.

Ich wünsche Dir viel Freude und nicht vergessen: Mache Dein Leben zu einer atemberaubenden Reise. 

Deine Victoria

Ein Hoch auf die Freiheit

PS: Du kannst Dich auch als Lehrer selbstständig machen, indem Du Empfehlungsmarketing betreibst, wie es Anna in diesem Video erzählt:  

Bist Du Burnout- gefährdet? 

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Hallo, ich bin Victoria. Eine freiheitsliebende Frau, die am Tag der iranischen Revolution die Welt erblickte. Abenteuerlust und die große Liebe zur Freiheit prägen mein Leben.

Somit verstehst Du sicherlich gut, weshalb ich mich nicht in das Korsett des Beamtensystems "hineinquetschen" wollte.

So kündigte ich 2mal als auf Lebenszeit verbeamtete Lehrerin nachdem ich an 5 Schulen in drei Bundesländern mit Funktionsstellen und Co gearbeitet hatte. Und das trotz einer chronischen Krankheit und keinen Menschen, der meine Miete zahlt.

Nun unterstütze ich seit Jahren erfolgreich Lehrer und Beamte dabei ihre erfüllende Berufsalternative zu finden und souverän zu kündigen. Und wann starten wir Deine spannende Reise in Richtung Freiheit?

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