Dienstunfähigkeit bei Lehrern

„Dienstunfähigkeit bei Lehrern“ diese zwei Wörter hörst Du oft in einem Atemzug, richtig?

Aber was ist mit „Als Lehrer kündigen“?

Während das Thema „Dienstunfähigkeit bei Lehrern“ im Lehrerzimmer und in Lehrerzeitschriften präsent ist, spricht keiner von Lehrern, die kündigen.

Wenn Du jetzt denkst, dass dies zwei unterschiedliche Themen sind, irrst Du Dich.

Zwar sieht es auf den ersten Blick so aus, als wenn das eine kranke und das andere gesunde Lehrer machen, aber das ist nicht so.

Weshalb das nicht so ist, erzähle ich Dir im Laufe dieses Artikels.

Denn es ist mein Herzensanliegen, dass Du Dir als Lehrer Deinen Wunsch „Nie wieder Schule“ nicht über die Dienstunfähigkeit erfüllst.

Deshalb hole Dir jetzt bitte Dein Lieblingsgetränk. Und lasse uns gemütlich bei einer Tasse Heiße Schokolade (das ist mein Lieblingsgetränk) ausführlich über das Thema „Dienstunfähigkeit bei Lehrern“ sprechen.

Damit Du am Ende unseres Gesprächs anhand von rechtlichen und psychologischen Fakten für Dich entscheidest, ob Du Dir über die Dienstunfähigkeit oder die Kündigung Deinen Wunsch „Nie wieder Schule“ erfüllen willst.

Auch wenn Du es nicht glauben magst, ist das Deine Entscheidung.

Weshalb das so ist, schauen wir uns später an. Aber lass uns vorher über die Dienstunfähigkeit sprechen.

Was heißt überhaupt „Dienstunfähig“?

Dazu finden wir eine Antwort im § 44 Abs. 1 Nummer 2 BBG:

Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer 6 Monate die Dienstunfähigkeit wieder voll hergestellt ist.

Demnach bist Du als Lehrer dienstunfähig, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft unfähig bist Deine dienstlichen Pflichten zu erfüllen.

Wenn Du wegen Deines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft unfähig bist Deine Dienstpflichten zu erfüllen, darf Dich Dein Dienstherr in den Ruhestand versetzen (§ 44 Abs. 1 Nummer 1 BBG).

Wobei das nur für Beamte auf Lebenszeit gilt.

Falls Du Beamter auf Widerruf bist, wirst Du in der Regel bei Dienstunfähigkeit entlassen. Und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Wenn Du Beamter auf Probe bist, bekommst Du bei einem Dienstunfall und bei Dienstbeschädigung Unfallruhegehalt bzw. Ruhegehalt. Da Du in den Ruhestand versetzt werden kannst (§ 49 BBG).

Das heißt, wenn Du in Deiner Freizeit einen Unfall hast oder krank wirst, darf Dich Dein Dienstherr wie einen Beamten auf Widerruf entlassen.

Bevor wir über den Ablauf einer Dienstunfähigkeit sprechen, nehmen wir die Begriffe Dienstunfall und Dienstbeschädigung unter die Lupe.

  • Dienstunfall: Du wirst während Deiner Dienstzeit durch äußere Einwirkungen körperlich verletzt (§ 31 BeamtVG)
  • Dienstbeschädigung: Du ziehst Dir ohne grobes Eigenverschulden im Dienstbereich eine Verwundung zu, die zu Krankheit bzw. Dienstunfähigkeit führt.

Da wir schon dabei sind, lass uns auch die Begriffe „Berufsunfähigkeit“ und „Erwerbsunfähigkeit“ anschauen.

  • Berufsunfähigkeit: Laut privater Versicherung ist das gegeben, wenn ein Angestellter seinen bisherigen Beruf nur noch zu mindestens 50% ausüben kann.
  • Erwerbsunfähigkeit: Besteht laut gesetzlicher Rentenversicherung, wenn der Versicherte keinerlei Berufe zu mindestens 6 Stunden oder weniger als 3 Stunden ausüben kann.

Nachdem Du jetzt Bescheid weißt, schauen wir uns den Ablauf einer Dienstunfähigkeit an. Letztlich ist das für Dich als verbeamteter Lehrer wesentlich.

Dienstunfähigkeit bei Lehrern: Wie ist der Ablauf bei einer Dienstunfähig?

Wenn Du für eine längere Zeit krank bist, bekommst Du irgendwann von Deinem Dienstherrn ein Schreiben.

Dabei teilt er Dir mit, dass er ein amtsärztliches Gutachten haben will. Infolgedessen schickt er Dich zu einem Amtsarzt seines Vertrauens.

Falls Du von Deinem Arzt bereits ein Attest über Deine Dienstunfähigkeit eingereicht hast, darf Dein Dienstherr Dich trotzdem zu einem Amtsarzt schicken.

Denn in § 48 BBG heißt es, dass „die oberste Dienstbehörde bestimmt, welcher Arzt mit der Fertigstellung von Gutachten beauftragt werden kann“.

Das heißt, dass eine Dienstunfähigkeit ohne Gutachten vom Amtsarzt nur möglich ist, wenn Dein Dienstherr einverstanden ist.

Letztlich kann Dich Dein Dienstherr sobald er Zweifel an Deiner Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit hat zum Amtsarzt schicken. Wobei er seine Zweifel begründen muss.

Jedoch ist das für ihn kein Problem, wenn Du länger krank bist.

Übrigens, wenn Du selbst davon überzeugt bist, dass Du nicht mehr dienstfähig bist, kannst Du eine Untersuchung durch einen Amtsarzt beantragen.

Dafür teilst Du Deine Dienstunfähigkeit, die Du von Deinem persönlichen Arzt bescheinigt bekommen hast Deinem Dienstherrn mit.

Nachdem Dich der Amtsarzt untersucht hat, schreibt er sein Gutachten. Aufgrund dieses Gutachtens entscheidet Dein Dienstherr, ob

  • Du dienstunfähig bist,
  • eine begrenzte Dienstfähigkeit vorliegt
  • eine andere Verwendung möglich ist.

Nachlesen kannst Du das unter § 47 BBG.

Sobald Dein Dienstherr davon überzeugt ist, dass Du als Lehrer dienstunfähig bist, darf er Dich in den Ruhestand versetzen. Jedoch muss er Dir seine Gründe dafür angeben (§ 47 BBG).

Falls Du das anders siehst als Dein Dienstherr darfst Du innerhalb von einem Monat Einwände erheben (§ 47 Absatz 2 BBG).

Bevor Du zum Amtsarzt gehst, macht Dir bitte bewusst, was Du willst. Denn nur so kannst Du mit ihm auf Augenhöhe sprechen.

Beispielsweise redest Du mit ihm dann über Betriebliche Eingliederungsmaßnahmen (BEM § 84 Abs. 2 SGB XI). Zwar sind diese kein zwingender Bestandteil eines Dienstunfähigkeitsverfahrens, aber sie helfen Dir sachte in den Schulalltag zurück zu finden.

Schließlich ist eine Dienstunfähigkeit, die Dich vorzeitig in den Ruhestand schickt, eine finanzielle Katastrophe.

Damit es überhaupt nicht soweit kommt, lies diesen Artikel bis zum Ende. Danach willst Du Dir Deinen Wunsch „Nie wieder Schule“ nicht über die Dienstunfähigkeit erfüllen. Denn dafür gibt es eine viel bessere Lösung.

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Was ist eine begrenzte Dienstunfähigkeit und was heißt „andere Verwendung“?

Da viele bei dem Thema „Dienstunfähigkeit bei Lehrern“ denken, dass sie finanziell abgesichert, tun und lassen können, was sie wollen, schauen wir uns die Dienstunfähigkeit unter dem Mikroskop an.

Denn nur so wird Dir klar, dass die Dienstunfähig mit „frei sein“ und „tun was Du willst“, nichts zu tun hat. Schließlich entscheidet Dein Dienstherr über Dich.

Weil das Ruhegehalt, das Du bei einer Dienstunfähigkeit erhältst Teil des Alimentationsprinzips nach Artikel 33 Abs. 5 GG ist. Denn diese Versorgungsleistung gibt es laut Beamtenversorgungsgesetz nur für Dich als Beamter.

Demnach bist Du als dienstunfähiger Lehrer weiterhin Beamter. Was es heißt Beamter zu sein, kannst Du hier nachlesen.

Jetzt machen wir weiter mit der begrenzten Dienstunfähigkeit.

Falls der Amtsarzt zu dem Ergebnis kommt, dass Du begrenzt dienstunfähig bist, gilt für Dich § 45 BBG bzw. § 27 BeamtStG. Das heißt, dass Du Deinen Lehrerjob bis mindestens zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kannst.

Demnach arbeitest Du weiterhin als Lehrer. Jedoch wird Deine Arbeitszeit entsprechend Deiner begrenzten Dienstunfähigkeit verkürzt (§ 45 Abs. 2 Nummer 1 BBG).

Wenn Du zustimmst, darf Dich Dein Dienstherr in eine nicht Deinem Amt entsprechende Tätigkeit einsetzen (§ 45 Abs. 2 Nummer 2).

Bevor es zu einer begrenzten Dienstunfähigkeit kommt, schaut Dein Dienstherr mittels des Gutachtens, ob er Dich nicht anderweitig verwenden kann.

Auch wenn ich dieses Wort „anderweitige Verwendung“ grauenhaft finde, verwende ich ihn. Denn genauso steht es in § 44 Abs. 2, 3 und 4 BBG.

Damit Dich Dein Dienstherr nicht in den Ruhestand schickt, hat er die Möglichkeit Dich, ohne Deine Zustimmung anderweitig einzusetzen.

Dabei ist es wichtig, dass die neue Aufgabe unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist.

Während Du diese Zeilen liest, stellst Du sofort fest, dass alles Auslegungssache ist. Was heißt schon „zumutbar“?

Solange die neue Aufgabe zumutbar ist, darf Dich Dein Dienstherr – ohne Deine Zustimmung – in ein Amt mit geringerem Endgrundgehalt einsetzen (§ 44 Abs. 4 BBG).

Falls Du für dieses Amt keine Qualifikation haben solltest, bist Du verpflichtet an Qualifikationsmaßnahmen teilzunehmen (§ 44 Abs. 5 BBG).

Kurzum Dein Dienstherr darf alles tun, damit Du weiterhin arbeitest. Und nicht in den vorzeitigen Ruhestand geschickt wirst.

Wobei es auch im Falle einer Versetzung in den Ruhestand nicht bedeutet, dass Du für immer dienstunfähig bist. Denn es gibt da noch den § 46 BBG.

Wenn es um das Thema „Dienstunfähigkeit bei Lehrern“ spricht keiner von § 46 BBG. Lass uns das jetzt tun.

Als Lehrer erst dienstunfähig und dann wieder dienstfähig

Auch wenn Dich Dein Dienstherr aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand schickt, kann er Dich wieder zurück in den Dienst holen.

Schließlich bist Du verpflichtet zur Wiederherstellung Deiner Dienstfähigkeit an geeigneten gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnamen teilzunehmen (§ 46 Abs. 4 BBG).

Weil Dein Dienstherr verpflichtet ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob Du wieder dienstfähig bist oder nicht, kann es zu einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis kommen (§ 46 Abs. 1 BBG).

Mit anderen Worten Dein Dienstherr darf Dich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen und Dich später wieder daraus holen.

Zumindest sobald ein Amtsarzt feststellt, dass Du wieder dienstfähig bist.

Damit ist klar, dass Du Dir Deinen Wunsch „Nie wieder Schule“ mit der Dienstunfähigkeit nicht erfüllst.

Zudem hat das Thema „Dienstunfähigkeit bei Lehrern“ mit Freiheit nichts zu tun.

Solange Du als Lehrer dienstunfähig bist, musst Du krank sein, zum Arzt und zum Therapeuten gehen, Dich schonen und von Reha zu Reha gehen. Ist das wirklich das, was Du willst?

Wäre es nicht schöner, wenn Du gesund und fröhlich wärst? Und anstatt zum Arzt zu gehen mit vollem Elan daran arbeitest Deinen Traum zu verwirklichen?

Denn „Ja“, es gibt Alternativen zum Lehrerberuf. Genauso wie es für Dich als Lehrer außerschulische Jobs gibt. Höre Dir in dieser Podcast-Folge an, was Beamte, die kündigen machen.

Vergiss das Thema „Dienstunfähigkeit bei Lehrern“.

Und verinnerliche die Worte von Henry Thoreau:

Nichts erscheint mir ermutigender als die Fähigkeit des Menschen, durch eigene Kraft aus seinem Leben etwas Größeres zu machen.

Alternativen zum Lehrerberuf

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Wie viel Geld gibt es für Dich als dienstunfähiger Lehrer im Ruhestand?

Wenn Du wegen festgestellter dauerhafter Dienstunfähigkeit – unabhängig von Deinem Alter – in den Ruhestand versetzt wirst, bekommst Du nach dem Beamtenversorgungsgesetz Versorgungsleistungen.

Dabei werden drei Arten von Versorgungsleistungen unterschieden:

  • Ruhegehalt: Dienstunfähigkeit und Erreichen der Altersgrenze.
  • Unfallfürsorge: Unfallruhegehalt und Unfallhinterbliebenenversorgung.
  • Witwen- und Waisengeld: Tod des Beamten oder Ruhestandsbeamten.

Weil ich das Ganze nicht komplizierter machen will als es ist, gehen wir von dem regulären Fall aus. Das heißt Du bist für dienstunfähig erklärt und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Demnach bekommst Du Ruhegehalt.

Wobei das nur der Fall ist, wenn Du nach § 4 BeamtVG eine Dienstzeit von mindestens 5 Jahren aufweist.

Deswegen haben Beamte auf Widerruf keine Ansprüche auf Ruhegehalt.

Sobald Du die 5 Jahre abgearbeitet hast, hast Du bei Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf das Mindestruhegehalt nach § 14 Abs. 4 BeamtVG.

Danach kann Dein Dienstherr mit 35% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der erreichten Besoldungsgruppe rechnen. Aber er kann auch mit 65% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge auf der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus einem Fixbetrag von 30,68 Euro rechnen. Je nachdem was besser für Dich ist, entscheidet sich Dein Dienstherr für die eine oder andere Variante.

Falls Du Dir jetzt die Frage stellst: „Was sind ruhegehaltsfähige Dienstbezüge?“, lass uns § 5 BeamtVG anschauen:

  • Dein Grundgehalt,
  • Der Familienzuschlag,
  • Sonstige Dienstbezüge.

Wenn Du länger als 5 Jahre als Beamter gearbeitet hast, gilt für Dich § 14 Abs. 1 und 3. Dort steht, dass Dir pro Jahr 3,6% vom Ruhegehalt abgezogen wird, wenn Du frühzeitig in den Ruhestand gehst.

Jedoch können Dir maximal 14,4% abgezogen werden.

Sobald Du früher als die Regelaltersgrenze – 67 Jahre – in den Ruhestand gehst, musst Du mit Kürzung rechnen (§ 51 BBG). Auch wenn Du auf Antrag nach Vollendung Deines 62. Lebensjahrs in den Ruhestand gehst (§ 52 BBG).

Außer Du bist im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert.

Genauso wie beim Altersgeld und bei der regulären Pension beträgt Dein Ruhegehalt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375%. Aber höchstens 71,75%.

Damit das für Dich deutlicher wird, rechnen wir die Höhe eines Ruhegehalts bei Dienstunfähigkeit aus. Wobei ich die Berechnung vereinfacht darstelle.

Dafür nehmen wir als Beispiel Frau X (A 12), die pro Monat ein Grundgehalt in Höhe von 4.230 Euro hat.

Nachdem sie 25 Jahren als Lehrerin gearbeitet hat, wird sie aufgrund von Dienstunfähigkeit frühzeitig in den Ruhestand versetzt.

Ruhegehaltsfähige Dienstzeit: 25 Jahre x 1,79375 = 44,84% (Ruhegehaltssatz)

Das Ruhegehaltssatz beträgt mindestens 35% und maximal 71,75%. Und wir rechnen mit 44,84% weiter.

Dazu nehmen wir die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge 4.230 Euro x 44,84% = 1.896,73 Euro.

Das heißt, dass Frau X nach 25 Jahren Dienstzeit als dienstunfähige Lehrerin mit 1.896,73 Euro in den frühzeitigen Ruhestand verabschiedet wird.

Davon muss sie jetzt jeden Monat leben.

Was fällt Dir sofort auf?

Genau, zwischen 4.230 Euro und 1.896,73 Euro ist eine Lücke in Höhe von 2333,27 Euro entstanden.

Wenn Versicherungsvertreter von einer „Lücke“ sprechen, die Du mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung schließen kannst, meinen sie diese.

Auch wenn diese Rechnung nicht alle Faktoren einbezieht, wie bspw. Familienzuschlag, Unfallruhegehalt, macht sie deutlich, dass Du mit viel weniger Geld als im aktiven Dienst auskommen musst.

Außerdem kannst Du Dir als dienstunfähiger Beamter nicht Deinen Traum von einem Café, in dem Du von morgens bis abends arbeitest, erfüllen.

Schließlich bist Du krank, musst zum Arzt, Dich schonen, in die Reha und alles daran setzten, dass Du dauerhaft als dienstunfähig beurteilt wirst. Denn nur so erfüllst Du Dir Deinen Wunsch „Nie wieder Schule“.

Sobald Dich der Amtsarzt als dienstfähig oder begrenzt dienstfähig beurteilt, musst Du wieder Dein Beamtenverhältnis aufnehmen.

Wenn Dein Dienstherr eine anderweitige Verwendung für Dich findet, setzt er Dich dahin, wo er will.

Wenn Dir das nicht passt, musst Du wieder krank sein, zum Arzt gehen usw.

Willst Du Dein Leben tatsächlich so leben?

Dazu sagt Hans Christian Andersen:

Leben ist nicht genug, sagt der Schmetterling.

Sonnenschein, Freiheit und eine kleine Blume gehören auch dazu.

Bist Du wie der Schmetterling und willst mehr als nur existieren?

Dann lies weiter.

Als Lehrer kündigen oder dienstunfähig werden?

Bevor Du als Lehrer an Depression oder Burnout erkrankst, merkst Du doch wie furchtbar Du die Schule findest, oder?

Sobald Du anfängst Dich selbst anzuzweifeln und mit voller Kraft zu optimieren, heißt es: Sei ehrlich zu Dir selbst!

Wenn Du das bist, hast Du die Stärke für Deinen Wunsch „Nie wieder Schule“ in den Schmerz zu gehen.

Darum geht es.

Weil Du viel Zeit, Nerven und Kraft investiert hast, um Lehrer zu werden, tut es Dir im Herzen weh loszulassen.

Zudem tut es Dir weh Deine Entscheidung als Beamter kündigen zu wollen mit anderen Menschen zu teilen. Denn während Du als kranker Lehrer von Deinen Liebsten umsorgt wirst, sieht es bei einer Kündigung anders aus.

Dennoch ist es wichtig loszulassen. Und nicht krampfhaft an Deinem Beamtenverhältnis festzuhalten.

Wenn Du Gründe hast, die gegen den Lehrerberuf sprechen, kündige als Lehrer. Aber zwinge Dich nicht über Jahre hinweg in die Schule zu gehen. Denn genau das macht Dich früher oder später krank.

Solange Du Angst hast Deinem Schmerz ins Auge zu schauen, wirst Du von Deinem Sicherheitsdenken dazu gezwungen in die Schule zu gehen. Und am Ende fällst Du in die Krankheitsfalle.

Dazu schreibt Jens Corssen in seinem Buch „Der Selbst-Entwickler“, dass er im Zusammenhang mit Schmerz eine Gesetzmäßigkeit beobachtet:

Psychosomatische Störungen, depressive Stimmungen, private und berufliche Pleiten sind meistens Folgen der Vermeidung von Schmerz und Unlust!

Weil es schmerzt, Vertrautes loszulassen, und Du Angst hast, dass die Alternative schlimmer als der Lehrerberuf sein könnte, hältst Du fest.

Aber dieses Vermeidungsverhalten lässt Dich ein Leben führen, dass Dich nicht glücklich, sondern krank macht.

Dazu sagt der Dalai Lama:

Wenn Du in Deinem Leben etwas ändern willst, dann mache Dir bewusst, dass zum Leben auch der Schmerz gehört. Der Schmerz ist ein Teil Deines Lebens. Entscheide Dich für den kleineren Schmerz!

Schließlich ist der erste Verlust stets der geringste.

Wenn Du bereits in der ersten Phase Deines Lehrerseins Dich mit der Kündigung befasst hättest, hättest Du weniger Lebenszeit, Lebensfreude und Gesundheit verloren.

Deshalb ist JETZT der beste Moment aktiv zu werden.

Auch wenn es Dir Schmerzen bereitet Deinen Beamtenstatus abzugeben, ist es besser es zu tun als in die „Dienstunfähigkeit bei Lehrern“-Falle zu tappen.

Weil es gerade aus finanzieller Sicht Deinen Liebsten langfristig schlechter ergehen wird, wenn Du als Lehrer dienstunfähig wirst, als wenn Du kündigst.

Denn nach Deiner Kündigung als Beamter kannst Du frei, kreativ und mutig arbeiten und Geld verdienen.

Aber wie Du oben gelesen hast, heißt „Dienstunfähigkeit bei Lehrern“ mit wenig Geld bis zum Lebensende auszukommen.

Weshalb solltest Du Dich für ein Leben entscheiden, in dem es nur darum geht, krank zu sein und wenig Geld zu haben!?

Krankheit fällt nicht vom Himmel.

Bevor Du krank wirst, sendet Dir Dein Körper alle Zeichen, die für eine Kündigung sprechen.

Sobald Du merkst, dass der Lehrerberuf nichts für Dich ist, beantworte diese 13 magischen Fragen.

Je nachdem was Deine Antworten sind, startest Du Deine Kündigung vorzubereiten damit Du erfolgreich kündigst.

Ist es nicht viel schöner, wenn Du selbst bestimmst, wie Dein Leben verlaufen soll?

Willst Du Dein Leben – das endlich ist – tatsächlich in die Hände von Ärzten, Amtsärzten und Deinem Dienstherrn legen?

Und das nur, weil Du mit Sicherheit weißt, dass Du jeden Monat die Summe X auf Dein Konto überwiesen bekommst?

Wenn Du als Lehrer kündigst und in die Selbstständigkeit gehst, weißt Du nicht mit Gewissheit wie viel Geld Du jeden Monat verdienen wirst. Aber Du kannst alles daran setzen, viel zu verdienen.

Glaubst Du nicht, dass Du mit Deinen Fähigkeiten außerhalb der Schule gutes Geld verdienen kannst?

Dazu lasse ich Neale Donald Walsch zu Dir sprechen:

Wir können uns selbst eine immer größere Vision unseres Selbstbildes kreieren. So entdecken wir, dass wir weit mehr sind als das, was wir bisher über uns selbst dachten. Das ist der Sinn des ganzen Lebens.

Vergiss das Thema „Dienstunfähigkeit bei Lehrern“.

Nimm Dein Leben in die Hand und mache daraus die schönste, bunteste und unvergesslichste Party aller Zeiten. Wenn Du dabei Unterstützung brauchst, besuche mich im virtuellen Café.

Ich freue mich auf Dich!

Falls Du immer noch glaubst, dass Du an Dir selbst arbeiten musst, um an der Schule glücklich zu werden, schaue Dir dieses Video an:

Und nicht vergessen: Mache Dein Leben zu einer atemberaubenden Reise!

Deine Victoria

Ein Hoch auf Freiheit

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Ehrlichkeit währt am längsten: In diesem Beitrag empfehle ich Dir Bücher, die ich als hilfreich empfunden habe. Damit Du sie direkt anschauen kannst, setzte ich einen Link in Form eines Affiliate-Links. Das heißt ich erhalte eine Provision, wenn Du sie klickst und Produkte bestellst. Dabei zahlst Du für so einen Link keinen Cent mehr und ich empfehle nur Produkte, von denen ich überzeugt bin.

Hallo, ich bin Victoria. Eine freiheitsliebende Frau, die am Tag der iranischen Revolution die Welt erblickte. Abenteuerlust und die große Liebe zur Freiheit prägen mein Leben.

Somit verstehst Du sicherlich gut, weshalb ich mich nicht in das Korsett des Beamtensystems "hineinquetschen" wollte.

So kündigte ich 2mal als auf Lebenszeit verbeamtete Lehrerin nachdem ich an 5 Schulen in drei Bundesländern mit Funktionsstellen und Co gearbeitet hatte. Und das trotz einer chronischen Krankheit und keinen Menschen, der meine Miete zahlt.

Nun unterstütze ich seit Jahren erfolgreich Lehrer und Beamte dabei ihre erfüllende Berufsalternative zu finden und souverän zu kündigen. Und wann starten wir Deine spannende Reise in Richtung Freiheit?

Dein Kommentar

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  1. Liebe Victoria,
    ich bin sehr dankbar, dass es deinen Blog gibt. Er hat mich sehr ermutigt dazu eine Entscheidung zu treffen und ich habe hier viele Informationen gefunden, die man sonst einfach nicht so ohne weiteres findet. Ich fühle mich nun gut vorbereitet, eine gut fundierte und gut vorbereitete Entscheidung zu treffen. Vielen lieben Dank!

    1. Hallo liebe Becki, vielen lieben Dank für Deine lieben Worte! Es freut mich sehr, dass Du nun eine Entscheidung treffen kannst. Viel Freude und liebe Grüße, Victoria

  2. Hallo, darf man während der dienstunfähigkeit eine nebentätigkeit auf minijob 450€ basis ausüben

    Und wenn nicht darf man, das dann, wenn man endlich in den vorzeitigen ruhestand versetzt wurde?

    Und wenn ja, wie viel darf man dazuverdienen?

    1. Hallo Toby, Du kannst, wenn Du in den vorzeitigen Ruhestand versetzt bist eine Nebentätigkeit für 450Euro nachgehen. Während der Dienstunfähigkeit heißt, dass Du krankgeschrieben bist. Da solltest Du zu Hause bleiben und dafür sorgen, dass Du wieder fit wirst. Mit anderen Worten eine Nebentätigkeit solltest Du nicht nachgehen, wenn Du krankgeschrieben bist. Ich wünsche Dir gute Besserung. Liebe Grüße, Victoria

  3. Hallo Victoria,

    wenn man auf Grund von Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird darf man ja bis zu einem gewissen Betrag Geld hinzuverdienen. Es gibt aber Bereiche/Tätigkeiten, die nicht mehr ausgeübt werden dürfen (z.B. darf ein Kunstlehrer dann nicht an einer Jugendkunstschule unterrichten, ……. ). Was "verboten" ist wird wohl mit dem Mitteilingsschreiben zur Versetzung in den Ruhestamd mitgeteilt. Kennst du diesen Wortlaut, kannst du mir dazu Information geben?

    Mit freundlichem Gruß
    Bea

    1. Hallo liebe Bea, vielen Dank für Deinen Kommentar. Der „neue“ Job darf zu keinem Interessenkonflikt führen bzw. nicht im Widerstreit zu den dienstlichen Anordnungen stehen. Meinst Du das? Liebe Grüße, Victoria

  4. Hallo Victoria, danke für deine ausführlichen Erläuterungen. Allerdings finde ich sie ein wenig einseitig. Wenn man nach Jahrzehnten im Beamtenstatus kündigt, verliert man fast alle Pensionsansprüche und alles wird in gesetzliche Rentenpunkte umgewandelt. Diese gesetzliche Rente liegt dann weit unter dem, was man bekäme, wenn man in der Zeit tatsächlich in die gesetzliche Rente eingezahlt hätte. Auch der Wechsel von der privaten in die gesetzliche KK wird ab einem gewissen Zeitpunkt unmöglich. So muss man in der privaten Kasse bleiben und den Betrag der Beihilfe mit finanzieren.
    Ab einem gewissen Alter ist die Kündigung der Beamtenlaufbahn der finanzielle Ruin, vor allem im Rentenalter. Und wenn du gesundheitliche Probleme hast, was ja wohl jeder hat, der in eine DU geht, ist das alles nicht zu stemmen.
    Die Versorgungslücke ist nicht so groß. Steuer und Krankenkasse sind bei Pensionären wesentlich niedriger, so dass netto keine so große Lücke bleibt. Für Teilzeitkräfte bedeutet das in der Rente netto nur ca 300 Euro (je nach Stundenzahl) weniger. Und wenn du dafür deine angeschlagene Gesundheit schonst, sollte das das wert sein. 😉
    Was du anführst, ist für junge und gesunde Beamte alles sicherlich so. Aber ich denke, so jemand wird auch von den Ärzten keine DU bescheinigt bekommen.
    Ich würde mich freuen, wenn du diese Informationen deinem wirklich guten und informativen Blog hinzufügen könntest.
    Susanne

    1. Hallo liebe Susanne, vielen lieben Dank für Deinen Kommentar. Die Punkte, die Du anbringst, kann ich nachvollziehen. Wobei einige Definitionssache sind. Wann ist man im Rentenalter? Was konkret soll einen finanziellen Ruin auslösen? Es geht wohl eher um finanzielle Einbußen, die in der Zukunft eintreffen könnten. Was jedoch voraussetzt, dass sich hinsichtlich der Regelungen in Bezug auf die Rente und die Pension nichts ändert. Was aus den Erfahrungen der Vergangenheit unwahrscheinlich ist. Demnach beziehen sich alle Rechnungen, Sorgen und Bedenken, die sich auf die Pension, Nachversicherung und Rente beziehen auf eine Zukunft, die schon immer im Leben unsicher war. Was wir als Menschen haben, ist die Gegenwart. Und wer die Gegenwart für eine entfernte Zukunft auf die man selbst keinen Einfluss hat, hergibt, riskiert viel.
      Meine Punkte beziehen sich nicht auf junge und gesunde Beamte, die aussteigen wollen. Da ich selbst krank bin und es auch bereits vor meinem Ausstieg war. Ich leide an einer schmerzhaften chronischen Krankheit Endometriose und habe mich bewusst gegen die Dienstunfähigkeit und für die Freiheit entschieden. Darüber spreche ich in diesem Artikel sehr ausführlich: https://www.victoriaghorbani.de/blog/endometriose-erfahrung/
      Die Erfahrung, dass nur tatsächlich kranke Menschen vom Arzt als dienstunfähig geschrieben werden, habe ich nicht gemacht. Abgesehen davon, dass seelische Krankheiten subjektiv und schwierig zu diagnostizieren sind, kennen wir alle Krankgeschriebene aus dem Kollegium, die in der Krankheitsfalle stecken.
      Ab 55 ist zwar der Wechsel in die GKV kaum möglich jedoch beteiligt sich der Arbeitgeber an der PKV. Daher ist diese Grenze mit 55 eine recht weiche. Deshalb kündigen ebenso freiheitsliebende Lehrkräfte ab 55 Jahren. Wir können immer frei und fröhlich unsere Lebensträume leben – wenn wir wollen. Eine Lehrkraft brachte es gut auf den Punkt: Freiheit ist unverhandelbar.
      Liebe Grüße, Victoria

  5. Liebe Victoria,
    danke für Dein Angebot hier. Kannst Du auch etwas dazu sagen, ob es auch möglich ist, aus dem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit heraus die Entlassung aus dem Beamtenstatus zu beantragen, um einer späteren oder möglicherweise sogar schon angekündigten Wiederberufung zu entkommen, der man sich nicht gewachsen sieht? Und gibt es dabei besondere Hindernisse oder Nachteile?
    Bo

    1. Hallo Bo, vielen Dank für Deine Frage. Ja, Du kannst Dich auch aus dem vorzeitigen Ruhestand heraus entlassen lassen – also kündigen. Du hast keine Hindernisse oder Nachteile. Du müsstest die gleichen Dinge beachten, wie bei einem Antrag auf Entlassung aus dem aktiven Dienst heraus. Ich wünsche Dir gute Besserung.
      Liebe Grüße
      Victoria

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