Die Remonstrationspflicht für Lehrer ist eine befreiende Pflicht.
Weil sie Dir als verbeamteter Lehrer die Möglichkeit gibt Nein zu sagen.
Und ein Nein macht Dich frei von Last, Kummer und Sorgen. Zudem unterstützt es Dich dabei selbstbestimmt zu leben.
Solange Du alles machst, was man Dir sagt, lebst Du nicht selbstbestimmt.
Sondern bestimmt von den Vorstellungen, Erwartungen und Einstellungen von Fremden. Das heißt fremdbestimmt.
Wenn Du nicht fremdbestimmt leben willst, musst Du die Remonstrationspflicht für Lehrer ernst nehmen.
Denn sie ermöglicht Dir als Beamter Nein zu sagen. Um genau zu sein: Verpflichtet sie Dich dazu Nein zu sagen.
Damit Du weißt, was dieses sperrige Wort „Remonstrationspflicht“ bedeutet und wann Du Nein sagen darfst, erzähle ich Dir eine Geschichte von mir:
Während meiner anfänglichen Zeit als Lehrerin arbeitete ich an einer Schule, in der es für Schüler verboten war im Unterricht zu trinken.
Da ich dieses Verbot gesundheitlich bedenklich und gegen die menschliche Natur fand, wollte ich diese Regel nicht umsetzen.
Stell Dir vor, einer dieser Schüler wäre umgekippt, hätte furchtbare Kopfschmerzen und andere gesundheitliche Beschwerden aufgrund des Wassermangels erlitten.
Abgesehen davon, dass das traurig und vollkommen unnötig wäre, habe ich mich gefragt:
„Ob der Schulleiter oder ich für diesen gesundheitsgefährdenden Vorfall verantwortlich wären?“
Immerhin erteilt er die Anweisungen.
Mit anderen Worten: Ich hatte einen Gewissenskonflikt. Den hast Du übrigens als Lehrer im Beamtensystem täglich.
Weil Du immer wieder Anordnungen befolgen musst hinter denen Du nicht stehst. Das heißt Du arbeitest gegen Dich selbst.
Demnach ist es nachvollziehbar, dass Du früher oder später an Depression und Burnout leidest.
Bevor Du weiterliest, beantworte für Dich die Frage, die ich mir damals gestellt habe.
Zudem möchte ich gerne wissen, was Du an meiner Stelle getan hättest.
Dabei gibt es drei Optionen:
- Erstens: Die Regel umsetzen. Das heißt die Schüler dürfen nichts trinken.
- Zweitens: Die Regel zwar erwähnen, aber nicht strikt umsetzen. Das heißt wenn die Schüler trinken, tust Du so als wenn Du es nicht siehst.
- Drittens: Wie diese Option ausfällt, erzähle ich Dir weiter unten.
Was hättest Du getan? Schreibe Deine Antwort unten in den Kommentaren.
Die Remonstrationspflicht für Lehrer erlaubt es Dir in Würde zu arbeiten
Damals habe ich mich für die dritte Option entschieden.
Das heißt ich bin zu meinem unmittelbaren Vorgesetzten gegangen. Dann habe ich ihm gesagt, dass ich diese Regel nicht befolgen werde.
Weshalb ich das nicht tue, habe ich ihm ausführlich erklärt.
Demnach habe ich remonstriert. Das heißt ich habe einen Einspruch eingelegt.
Denn das Wort „Remonstration“ leitet sich aus dem lateinischen Präfix „re“ (wieder) und „monstrare“ (zeigen) ab.
Dazu bist Du als Beamter nach § 63 BBG bzw. § 36 BeamtStG verpflichtet.
Demnach musst Du dienstliche Anweisungen erst einmal auf ihre Rechtsmäßigkeit hin überprüfen.
Weil Du für Deine dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung trägst (§ 63 Absatz 1 BBG).
Wenn ein Schüler aufgrund eines Wassermangels in meinem Unterricht umgekippt wäre, wäre ich dafür verantwortlich gewesen.
Immerhin habe ich ihm verboten zu trinken.
Falls Du jetzt denkst, dass Du als Beamte weisungsgebunden bist, weil Du mit der Vereidigung Dich zu Treue und Gehorsam verpflichtet hast, ist das nur zum Teil richtig.
Denn zwar gilt nach § 62 BBG bzw. § 35 BeamtStG die Weisungsgebundenheit, aber eben nach § 63 BBG bzw. § 36 BeamtStG die Verpflichtung dienstliche Anweisung vor der Ausführung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.
Zudem darfst Du nie vergessen, dass Du als Beamter verantwortlich bist für Deine Taten.
Genauso erging es Polizisten bei der Demonstration am 30.9.2010 in Stuttgart.
Während der Demonstration gegen das Projekt Stuttgart 21 sind die Polizisten mit Wasserwerfern, Pfefferspray, Tränengas und Schlagstöcken gegen die Demonstranten vorgegangen.
Dabei sind über 100 Menschen verletzt worden. Ebenso wie Dietrich Wagner, der jetzt nahezu blind ist.
Kannst Du Dich an das Bild erinnern, auf dem ein älterer Mann aus den Augen blutete?
Damals ist dieses Bild durch alle Medien gegangen. Dieser Mann ist Dietrich Wagner.
Später erklärte das Gericht den Einsatz der Polizei als rechtswidrig. Und der 30.9.2010 ging als der „Schwarzer Donnerstag“ in die Baden-Württembergische Geschichte ein.
Zudem sind drei Polizisten und der damalige Polizeichef Siegfried Stumpf verurteilt worden.
Dadurch wird deutlich wie wesentlich es ist, dass Du dienstliche Anweisungen vor Ausführung auf ihre Rechtsmäßigkeit hin überprüfst.
Denn selbstverständlich haben diese Polizisten dienstliche Anweisungen befolgt. Ebenso wie der Polizeichef.
Aber blind Anweisungen zu befolgen, schützt auch einen Beamten nicht davor sich vor Gericht für seine Taten verantworten zu müssen.
Denn es gibt die Remonstrationspflicht.
Übrigens es ist bis heute nicht geklärt, inwieweit der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) auf einen harten Einsatz der Polizei drängte. Daran arbeitet noch ein Untersuchungsausschuss.
Letztlich ist es so, dass ein Polizeichef – wie ein Schulleiter – Anweisungen erteilt bekommt.
Deshalb forderte die Schulleitervereinigung NRW in ihrem Brief zur geplanten Schulöffnung Schulleiter dazu auf zu remonstrieren.
Mit anderen Worten auch ein Schulleiter muss Anweisungen, die er vom Ministerium erhält auf Rechtmäßigkeit hin überprüfen.
Schließlich gilt die Remonstrationspflicht für jeden Beamten.
Demnach hat jeder Beamte die Möglichkeit seinen Werten entsprechend würdevoll zu arbeiten.
Wobei er dabei nicht die volle Freiheit hat, wie ein Selbstständiger oder ein Angestellter.
Zumindest hast Du das nicht solange Du weiterhin als Beamter tätig sein willst.
Weshalb das so ist, erzähle ich Dir weiter unten.
Vorher will ich Dir erzählen welche Funktionen die Remonstrationspflicht für Lehrer hat:
Erstens: Dadurch ist eine behördeninterne Selbstkontrolle möglich. Wobei das aufgrund des Ablaufs der Remonstrationspflicht bedingt durchführbar ist. Dazu erzähle ich Dir am Ende mehr.
Zweitens: Entlastest Du Dich haftungs- und disziplinarrechtlich durch das Remonstrieren bei rechtswidriger Weisung.
Aufgrund des Spielraums den die Schule bei der Umsetzung der Hygienemaßnahmen haben, musst Du wachsam sein.
Das heißt Du musst Deine Remonstrationspflicht für Lehrer ernst nehmen.
Statt Dich nur darauf zu konzentrieren, wie Du diese fragwürdigen Anweisungen befolgst, hinterfrage sie.
Immerhin haben Ärzte, Wissenschaftler und Pädagogen in einem Positionsschreiben deutlich gemacht, dass sich die derzeitigen Maßnahmen juristisch im direkten Gebiet der Kindeswohlgefährdung befinden.
Dazu solltest Du Dir dieses Video anschauen und das Schreiben der Ärzte, Wissenschaftler und Pädagogen an Deiner Schule offen zur Diskussion stellen:
Wie Du rechtlich korrekt remonstrierst
Falls Du Dich für die zweite Option entschieden hast, ist das nachvollziehbar.
Immerhin ist es aufwendig die Remonstrationspflicht zu befolgen. Aber gleich, wenn Du liest, was einem Lehrer in Berlin passierte, denkst Du anders.
Übrigens mit der zweiten Option meine ich Deine Antwort auf die obigen Fragen bzgl. des Trinkverbots im Unterricht.
Zur Erinnerung, so lautet die zweite Option: Die Regel zwar erwähnen, aber nicht strikt umsetzen. Das heißt wenn die Schüler trinken, tust Du so als wenn Du es nicht siehst.
Genauso dachte ein Lehrer an einer Schule in Berlin.
Während einer Gesamtkonferenz einer Ganztagsschule in Berlin beantragten die Lehrer beim Schulleiter, dass die Schüler in der Mittagspause den Film „Jüngste Verbrechen der USA“ schauen dürfen.
Da der Film weder über die Landesbildstelle zu bekommen war noch von der Filmkommission für Jugend und Schule empfohlen worden sei, verneinte er den Antrag.
Trotz des Verbots zeigte ein Lehrer den Film, den einige Schüler mitgebracht hatten, in seinem Unterricht.
Da er eine Weisung nicht befolgt hatte, kam es zu einem Disziplinarverfahren.
Dabei sagte der Lehrer zu seiner Verteidigung, dass der Schulleiter nicht in seine pädagogische Freiheit eingreifen darf.
Deswegen habe er in seinem Unterricht den Film gezeigt.
Nach Abschluss des Verfahrens bekam dieser Lehrer eine schriftliche Missbilligung.
Zwar nicht dafür, dass er einen umstrittenen Film zeigte, sondern weil er gegen das Beamtenrecht verstoßen hatte.
Denn er hätte erst einmal seine Bedenken laut der Remonstrationspflicht seinem Schulleiter vortragen müssen.
Bei der Entscheidung heißt es:
Ein Lehrer, der eine dienstliche Weisung seines Schulleiters für falsch hält und sich darüber hinwegsetzt, verletzt neben der Gehorsamspflicht auch seine Pflicht, dem Schulleiter etwaige Bedenken vorzutragen.
Dadurch wird erneut deutlich, wie wesentlich die Remonstrationspflicht für Lehrer ist.
Und wie wichtig es ist Abläufe und Hierarchien zu beachten. Denn die Tatsache, dass er den „verbotenen“ Film gezeigt hat, interessierte niemanden.
Damit Du rechtlich korrekt remonstrierst, gehe ich mit Dir den drei-stufigen Ablauf der Remonstrationspflicht für Lehrer durch.
Erstens: Du musst Deine Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anweisung bei Deinem unmittelbaren Vorgesetzten erheben.
Je nachdem an welcher Schulform Du arbeitest und wie groß Deine Schule ist, ist Dein unmittelbarer Vorgesetzter Dein Fachbereichs-, Abteilungs- oder Schulleiter.
Wenn dieser bei der Anordnung bleibt, musst Du den nächsten Schritt gehen.
Zweitens: Du musst mit Deinen Bedenken an Deinen nächst höheren Vorgesetzten herantreten.
Da die Remonstrationspflicht eine Pflicht ist, verwende ich bewusst das Wort „müssen“.
Denn es ist kein Recht, das Du in Anspruch nehmen kannst oder eben nicht, sondern es ist Deine Pflicht.
Deshalb musst Du die zweite Stufe in Anspruch nehmen.
Schließlich listet das Land NRW auf seiner Internetseite bei einer Auflistung der wichtigsten Pflichten eines Beamten auch die Remonstrationspflicht auf.
Abgesehen davon solltest Du es Dir selbst Wert sein Dich für Deine Werte und Dein Gewissen einzusetzen.
Demnach lass nicht locker und gehe mit Deinen Bedenken zu Deinem nächst höheren Vorgesetzten.
Falls er die Anweisung ebenso bestätigt, musst Du sie ausführen.
Außer die dritte Stufe der Remonstrationspflicht greift ein:
Drittens:
Wenn die dienstliche Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet, musst Du sie nicht befolgen.
Jedoch wird die dritte Stufe wohl in einem juristischen Verfahren zu klären sein.
Demnach wird wahrscheinlich in den meisten Fällen die Anweisung befolgt.
Deshalb habe ich weiter oben geschrieben, dass Du nicht die volle Freiheit hast, wie es Selbstständige und Angestellte haben.
Zum Beispiel hätte der Lehrer aus Berlin auch dann den Film nicht zeigen dürfen, wenn er remonstriert hätte.
Zumindest dann, wenn wir davon ausgehen, dass sowohl sein Schulleiter als auch sein Dienstherr die Vorführung des Films verboten hätten.
Wenn Du Dich jetzt fragst, weshalb Du überhaupt den ganzen Aufwand betreiben sollst, wenn Du am Ende die Anweisung sowieso ausführen musst, kommt der § 63 Absatz 2 Satz 5 ins Spiel:
Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
Damit Du eine schriftliche Bestätigung für die dienstliche Anweisung bekommst, musst Du den Ablauf der Remonstrationspflicht befolgen.
Sobald Du die schriftliche Bestätigung hast, bist Du entlastest.
Mit anderen Worten Du bist nicht mehr verantwortlich für die Anweisung.
Weil Du zweifach Deine Vorgesetzten darauf aufmerksam gemacht hast, dass ihre Anordnung rechtswidrig ist.
Dadurch bist Du Deiner Remonstrationspflicht nachgekommen.
Zudem hast Du für die behördeninterne Selbstkontrolle gesorgt. Wobei das aufgrund des Ablaufs der Remonstrationspflicht ein Problem darstellt.

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Die Probleme der Remonstrationspflicht für Lehrer
Obwohl in der Schule viele fragwürdige Sachen passieren, kommt es selten zu einer Remonstration.
Zum Beispiel hat ein Lehrer in Hamburg im Jahre 2002 aufgrund einer 10,3%igen Kürzung der Unterrichtsstunden in der Sekundarstufe I remonstriert.
Dadurch wird Dir bewusst, wie viele Gründe es gibt zu remonstrieren.
Auch in der aktuellen Situation müsste es seitens der Lehrer im Sinne der Schüler unzählige Remonstrationen geben.
Weshalb wird die Remonstrationspflicht für Lehrer so selten in Anspruch genommen?
Weil Du Deine Bedenken nicht in der Öffentlichkeit vor allen Augen kundtust, sondern gegenüber denjenigen von denen Du die Anweisungen erhältst.
Außerdem sind es diejenigen Menschen, die Deine nächste Beurteilung für bspw. eine Funktionsstelle schreiben.
Letztlich ist Deine Remonstration nur dienstintern bekannt. Weil es Teil der Remonstration ist, dass sie sich nicht in der Öffentlichkeit abspielt.
Aber genau das ist das Problem.
Solange Deine Bedenken nicht von einem externen Gremium geprüft werden, findet eine behördeninternen Selbstkontrolle nicht statt.
Wobei in diesem Gremium keine Beamten sitzen dürften.
Das heißt, Deine Bedenken hinsichtlich einer dienstlichen Anordnung müssen an die Öffentlichkeit gehen.
Zudem muss es für remonstrierende Beamte einen Schutzmechanismus geben. Sodass die remonstrierenden Beamten keine Nachteile haben.
Aber bereits 1837 als sieben Professoren gegen die Aufhebung der liberalen Verfassung im Königreich Hannover protestierten, wurden sie entlassen.
Wobei drei von ihnen sogar das Land verlassen mussten.
Dafür sind sie als „Die Göttinger Sieben“ in die Geschichte eingegangen. Davon hatten sie jedoch nichts.
Obwohl diese Problematik der Remonstrationspflicht bekannt ist, hat sich im Sinne der Verwaltungsethik bisher dennoch nichts getan.
Denn auch Klaus Förster hatte berufliche Nachteile davon, dass er als Steuerfahnder beim Finanzamt Sankt Augustin eine Parteispendenaffäre aufdeckte.
Dabei spreche ich von der Flick-Parteispendenaffäre, die in den 1980er Jahren zu einem politischen Skandal wurde.
Zwar hat Herr Förster eine fantastische Arbeit geleistet, aber er ist nicht als pflichtbewusster Staatsdiener geehrt worden.
Dafür hat man ihn gegen seinen Willen versetzt, um ihn loszuwerden.
Denn sie wollten weiterhin verdeckt mit der Parteienfinanzierung weitermachen. Dabei hat er gestört.
Aber er wollte nicht versetzt werden. Deshalb klagte er. Damals war sein Anwalt Otto Schily.
Letztlich schied er 1983 aus dem Staatsdienst aus und arbeitete als Steueranwalt.
Da das Beamtensystem im Kern immer noch auf die Grundsätze der Weimarer Republik basiert, ist es nicht zeitgemäß.
Denn auch im Jahre 2020 werden die Bedenken von Stephan Kohn, der Referent im Bundesministerium des Inneren im Referat KM4 ist, nicht ernst genommen.
Wobei auch hier das Problem besteht, dass genau diejenigen seine Bedenken abtun, die für die Anweisung verantwortlich sind.
Stattdessen hätte ein externes Gremium sich mit seinen Bedenken befassen und ihm Schutz gewähren müssen.
Aber als Beamter arbeitest Du in einem System, das genauso läuft wie schon vor 200 Jahren.
Nachdem Herr Kohn mit seinen Bedenken in Papierform an die Öffentlichkeit ging, hat man ihn freigestellt.
Denn ein wichtiger Teil der Remonstration ist, dass es nicht an die Öffentlichkeit gehen darf.
Schließlich soll keiner erfahren was tatsächlich im System passiert.
Wobei genau das extrem wichtig ist. Sowohl für den Beamten, der den Mut hat zu remonstrieren als auch für die Bevölkerung.
Denn auch sie müssen wissen, was innerhalb des Systems als bedenklich angesehen wird.
Zudem erfahren so andere Beamte von ihrer Remonstrationspflicht. Wenn alles verheimlicht wird, weiß kein Beamter, dass er diese Pflicht hat.
Dazu kannst Du eine Umfrage machen. Wenn Du morgen Deine Kollegen siehst, frage sie nach ihrer Remonstrationspflicht.
Dabei wette ich mir Dir, dass sowohl Deine Kollegen als auch Deine Schulleitung noch nie von ihrer Remonstrationspflicht als Lehrer gehört haben.
Außerdem stellt sich die Frage was ein Beamter tun soll, wenn seine Bedenken nicht ernst genommen werden.
Aber er aufgrund seiner Treue zu seinem Gewissen den dienstlichen Anweisungen nicht nachkommen kann.
Schließlich remonstrierst Du als Beamter doch nicht wegen einer Kleinigkeit.
Bevor Du remonstrierst hast Du viele schlaflose Nächte und innere Kämpfe ausgefochten.
Deshalb ist es unverschämt, wenn Deine Bedenken nicht ernst genommen und geprüft werden.
Solange remonstrierende Beamte weder geehrt noch als Vorbilder angesehen werden, bleibt die Remonstration eine mutige Tat.
Wie die Kündigung als Beamter.
Damit ist die Erfüllung dieser Pflicht eine Sache für Beamte, die mit Würde, Rückgrat und ihren Werten entsprechen leben wollen.
Dazu passt dieses Zitat von Kurt Tucholsky:
Nichts ist schwerer und erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein!
Zwar ist das ein Systemfehler, wenn die Erfüllung einer Pflicht Mut voraussetzt, dennoch hast Du diese Pflicht.
Dabei meine ich nicht nur die rechtliche Pflicht, sondern auch die Deinem Gewissen gegenüber.
Schließlich trägst Du als Beamter für Deine dienstlichen Handlungen die volle Verantwortung. Und als Mensch sowieso.
Deshalb solltest Du als Lehrer und als Mensch in der aktuellen Zeit wachsam sein.
Genauso wie es Reinhard Mey in seinem Lied „Sei wachsam“ singt:
Sei wachsam. Präge Dir die Worte ein!
Sei wachsam und falle nicht auf sie rein.
Pass auf, dass Du Deine Freiheit nutz.
Die Freiheit nutzt sich ab, wenn Du sie nicht nutzt!
Sei wachsam.
Sobald Du bei einer dienstlichen Anweisung ein schlechtes Gefühl hast, remonstriere.
Das heißt wenn Du als Lehrer aufgefordert wirst Schülern, die das Maskengebot missachten, Angst einzujagen, musst Du remonstrieren.
Denn die Gesundheit von keinem Menschen hängt davon ab, ob ein gesunder Mensch einen Mund- Nasen-Schutz trägt oder nicht.
Jedoch hängt die seelische Gesundheit eines jungen Menschen davon, wie Du als Lehrer mit ihm umgehst.
Bevor Du Anweisungen und Erziehungsmaßnahmen umsetzt, frage Dich:
„Unterstütze ich mit meiner Tat meine Schüler dabei mutige Menschen zu werden oder ängstliche?“
Falls Deine Antwort „ängstlich“ ist, remonstriere.
Wenn Du einem Schüler sagen sollst, dass er die Gesundheit seiner Mitmenschen und Familienangehörigen gefährdet, remonstriere.
Denn mit so einem Satz gefährdest Du die seelische Gesundheit eines jungen Menschen.
Dazu passt diese Redewendung:
Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert.
Wenn Du Dich allein fühlst, sprich offen und ehrlich mit Deinen Kollegen über Deine Bedenken.
Da es viele hochsensible Lehrer gibt, findest Du ausreichend Kollegen, mit denen Du zusammen remonstrieren kannst.
Wenn Du als Lehrer kündigen willst, brauchst Du unter anderem:
- Mut,
- Selbstvertrauen und
- die Fähigkeit die Meinung der anderen über Dich zu ignorieren.
Genauso ist es, wenn Du Deiner Remonstrationspflicht für Lehrer nachkommst.
Weshalb übst Du nicht mit Deiner Remonstration schon mal für Deine Kündigung?
Und wer weiß wie lange es noch dauert bis Eltern eine Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung stellen.
Dazu fällt mir ein Zitat von Marie von Ebener-Eschenbach ein:
Sei Deines Willens Herr und Deines Gewissens Knecht.
Letztlich triffst Du am Ende die Entscheidung, ob Du Deinem Gewissen folgst oder irgendwelchen fragwürdigen Anweisungen.
Denn, wie Reinhard Sprenger es mit seinem Buch sagt, heißt es: „Die Entscheidung liegt bei Dir“
Übrigens nachdem ich wegen des Trinkverbots remonstrierte, ist schulweit die Regel:
„Trinken ist im Unterricht verboten“
durch
„Im Unterricht darf Wasser getrunken werden“
ersetzt worden.
In diesem Sinne: Nimm Deine Remonstrationspflicht ernst.
Schau Dir auch das Video zu diesem Artikel an:
Und nicht vergessen: Mache Dein Leben zu einer atemberaubenden Reise.
Deine Victoria
Ein Hoch auf die Freiheit

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Hallo Frau Ghorbani, ich bin zwar kein Lehrer, komme aber aus einer Lehrerfamilie und habe Schulkinder. Ich bin ein gegner der Schulpflicht, gehe auf Demos in Berlin und lese/höre täglich alternative Medien. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie mich über Remonstrationspflicht bei Beamten aufgeklärt haben. Das Wort hörte ich zum ersten Mal bei Dr Bodo Schiffmann in Berlin, konnte allerdings nichts damit anfangen und viele Polizisten vor Ort wahrscheinlich auch nicht. Morgen beginnt bei uns in Bayern wieder die Schule und ich hoffe die Massnahmen bei uns an der Förderschule sind milde. Die Schulmitarbeiter drehten den Spiess in den vergangenen Jahren einfach um und warfen uns Eltern vor , das Kindeswohl zu gefähredn, wenn wir nicht 1. den Schulstoff komplett nachholen 2. auf unser Kind maximal einwirken 3. eine positive Eistellung gegenüber Schule und Schulzwang haben. Seit dieser Ansage bin ich hellwach und kommuniziere mit allen Vorgesetzten und Bildungspolitikern. Ab Schulbeginn 2020 werde ich auch dieses Thema mit allen Schulmitarbeitern kommunizieren und öffentlich machen. Vielen Dank Schöne Grüsse aus München Bernhard Krzmarsch
Hallo Herr Krzmarsch, vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Ja, auch ich gehe davon aus, dass die Polizisten mit dem Begriff „Remonstrationspflicht“ nichts anfangen konnten bzw. können. Als Beamter weiß man zwar, dass man Weisungsgebunden ist, aber nicht, dass man die Pflicht hat zu remonstrieren. Es ist wundervoll, dass Sie dieses Thema mit den Schulmitarbeitern besprechen. Die Schule wird in vielen Punkten ihrer Aufgabe nicht gerecht. Anstatt verantwortungsbewusst an diesen Problemen zu arbeiten, werden andere – entweder die Schüler oder die Eltern – für die Probleme verantwortlich gemacht. Sehr traurige Entwicklung. Ich finde es sehr gut, dass Sie aktiv sind und sich einsetzen. Sehr wertvolle Arbeit. Vielen lieben Dank! Liebe Grüße aus Bremen.
Liebe Frau Ghorbani,
vielen Dank für diesen sehr informativen Artikel.
Wie verhält es sich denn mit angestellten Lehrern? Ich arbeite an einer Berliner Grundschule und fühle mich derzeit gezwungen, meine Schüler/innen an das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude zu erinnern. Das bereitet mir große Schwierigkeiten, sehe ich doch, wie unhygienisch diese Maßnahme ist: Die Maske landet entweder bereits völlig verdreckt am Morgen in der Schultasche oder wird spätestens in der ersten großen Hofpause durch den Sand und Schmutz gezogen um anschließend „ordnungsgemäß“ über Mund und Nase gelegt zu werden. Ich habe das Gefühl, dass ich mit diesen Maßnahmen meine Fürsorgepflicht nicht wahrnehmen kann und die Gesundheit der mir anvertrauten Schüler/innen wissentlich gefährde.
Hätten Sie einen Rat für mich?
Herzliche Grüße
Marleen Dietzschold
Liebe Frau Dietzschold, vielen lieben Dank für Ihre Nachricht. Ihre Bedenken kann ich sehr gut nachvollziehen. Diese können Sie, wie verbeamtete Lehrkräfte es im Sinne der Remonstrationspflicht tun, der Schulleitung mitteilen. Unter welchem rechtlichen Namen Sie Ihre Bedenken äußern, ist nicht zentral. Wichtig ist, dass Sie es tun. Dann fühlen Sie sich sicherlich besser. Genauso wie Beamte, die remonstrieren und dennoch die Anweisungen befolgen müssen, wird es sicherlich auch bei Ihnen sein. Sie sind als angestellte Lehrerin zwar nicht weisungsgebunden, dennoch verlangt man von Ihnen, dass Sie Anweisungen befolgen. Welche rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn Sie das nicht tun, kann ich Ihnen derzeit nicht sagen. Ich bin jedoch dabei mit Juristen, die sich auskennen, darüber zu sprechen. Ich hoffe, dass es dazu bald ein Interview geben wird. Ich werde es auf meiner Seite veröffentlichen. Wenn Sie wollen, können Sie jetzt schon den nächsten Schritt machen und Ihre Bedenken der Schulleitung mitteilen. Liebe Grüße, Victoria
Liebe Frau Ghorbani,
auch ich bin als Lehrer aktiv und am Überlegen zu remonstrieren. Mich würde noch interessieren ob ich außer einem Ende der Karriereleiter noch mit anderen Konsequenzen rechnen muss. Gibt es dazu – gerade aus der aktuellen Zeit mit Corona- schon Erfahrungsberichte?
Herlichen Dank
Wolfgang
Hallo Wolfgang, es freut mich sehr, dass Du ein aktiver Lehrer bist. Das ist fabelhaft für die Schüler und für das Image von Lehrkräften. DANKE für Deinen aktiven Einsatz! Ich weiß von Lehrkräften, die remonstriert haben und da ist nichts passiert. Ihr Schreiben landete in ihrer Akte und fertig. Dann habe ich von anderen gehört, dass sie im Kollegium ausgegrenzt worden sind und einen blöden Stundenplan erhalten haben. Es ist wenige – sehr wenige – die remonstrieren, deshalb sind das immer nur Einzelerfahrungen, von denen ich berichten kann. Rechtlich gesehen darf Dir nichts passieren, da Du Dich an Deine Pflicht als Beamter hältst. Schließlich verlangt das Gesetz von Dir, dass Du als Beamter remonstrierst. Es ist Deine Pflicht. Es heißt Remonstrationspflicht. Wenn Du remonstrierst, tust Du nur das, was Dein Dienstherr von Dir verlangt 😊 Schließlich bist Du ein pflichtbewusster Beamter 😊 Mache das, was Dein Herz sagt. Ich hoffe sehr, dass ich Dir weiterhelfen konnte. Liebe Grüße, Victoria
Sehr geehrte Frau Ghorbani,
ich arbeite als Lehrer, bin aber kein Beamter. Was kann ich nun tun? Gibt es für mich auch eine Remonstrationspflicht? Gibt es für mich alternative Möglichkeiten, um der Haftung zu entgehen? Mit der Schulleitung habe ich bereits gesprochen und meine Bedenken bei der Umsetzung der Maskenpflicht mitgeteilt. Die Antwort lautete in etwa: „Es ist eine Dienstanweisung, also muss sie ausgeführt werden.“
Sollte ich meine Bedenken auch schriftlich der Schulleitung mitteilen und mich ggf. an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Jan
Hallo Jan, vielen lieben Dank dafür, dass Du aktiv bist und mitdenkst. DANKE und RESPEKT! Ich empfehle Dir Deine Bedenken schriftlich der Schulleitung mitzuteilen. Jedoch wirst Du die Anweisungen dennoch ausführen müssen. Zumindest dann, wenn Du keine arbeitsrechtlichen Probleme haben willst. Wenn Du die Ausführung der Anweisungen verweigern willst, empfehle ich Dir Dich erst einmal juristisch dazu beraten zu lassen. Wenn Du es so machst, wie es Beamte mit der Remonstration machen, machst Du schriftlich Deine Bedenken deutlich und führst die Anweisungen dennoch aus. Du kannst Dein Schreiben über den Schulleiter an Deinen nächsthöheren Vorgesetzten weiterleiten lassen. Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen. Liebe Grüße, Victoria
Sehr geehrte Frau Ghorbani,
Ihr Artikel ist übergriffig, da er die Leser*innen degradiert und als dümmlich darstellt. Es gehört sich nicht, Erwachsene mit „Du“ anzusprechen und ihnen auch noch Fragen zu suggerieren.
Wenn Sie mit dem Lehrersein abgeschlossen haben, informieren Sie sachlich, aber machen Sie keine Anti-Werbung zu diesem wunderbaren Beruf. Die meisten Lehrer*innen sind keine Lemminge, die im Burn-Out landen, so wie Sie es hier darstellen.
Hallo Frau Michaela, vielen herzlichen Dank, dass Du Dir die Mühe gemacht hast uns freiheitsliebenden Lehrern einen Kommentar zu hinterlassen. Lieben Dank auch dafür, dass Du Deinen Erziehungsauftrag so ernst nimmst, dass Du mich darüber aufklärst, was sich gehört und was nicht. Da halte ich es als freiheitsliebender Mensch, wie der persische Dichter Rumi „Jenseits der Vorstellungen von Richtig und Falsch liegt ein Ort. Dort werde ich Dich treffen.“
Mir ist jedoch bewusst, dass die traditionell konformistische Sichtweise, die die Schule vertritt, der Meinung ist, dass es nur eine richtige Art des Lebens, Denkens und Handels gibt.
Ich mache keine Anti-Werbung für den Lehrerberuf. Lehrermangel, langzeiterkrankte Lehrkräfte, der schnell wachsende Wirtschaftszweig der psychosomatischen Kliniken und auf Lehrer spezialisierte Psychologen, erzeugt das Schul- und Beamtensystem selbst.
Stimmt, Lehrer sind keine Lemminge. Deshalb ist es tragisch, dass die Mehrheit der Lehrkräfte in Deutschland StaatsDIENER sind, für Arbeitsortwechsel usw. eine FREIstellung vom DienstHERRN brauchen und für jegliche andere Veränderung eine Erlaubnis benötigen. Das ist wahrhaftig traurig und der Lehrkraft nicht würdig. Denn es degradiert ihm zu einem Diener des Staates der Verordnungen, Erlasse und andere Konzepte umsetzt. Ja, das ist traurig. Denn es gibt ausreichend freiheitsliebende Lehrkräfte, die frei denken, handeln und leben wollen. In diesem Sinne wünsche ich Dir einen wunderschönen Tag! Liebe Grüße, Victoria
Mein Sohn geht auf eine Waldorfschule, wo die die Lehrer angestellt sind(Keine Beamte). Inwieweit greift das Remonstrationsgesetz und-Pflicht für diese Lehrer? Habe ein erstes Schreiben an die Klassenlehrerin und Schulleitung gesendet und auf Eu-Familienrecht (Kindeswohlgefährdung hingewiesen). Plane das zuständige Familiengericht anzuschreiben. Beziehe mich auf das Remonstrationsgesetz. Gilt es auch für angestellte Lehrer, oder muss ich auf ein anders Gesetz beziehen? Lieben Dank für ihre Bemühungen. Sonnige Grüße aus Bad Segeberg Torsten Ziegler
Hallo Torsten, vielen lieben Dank für Deine Nachricht und Deinen Einsatz!
Die Remonstrationspflicht gilt nur für Beamte. Für einen angestellten Lehrer führt der Rechtsweg zum Amtsgericht. Dort wird innerhalb einer Feststellungsklage geklärt, ob der Lehrer bspw. verpflichtet ist an den Testungen bei den Schülern mitzuwirken oder nicht. Geht es in Deinem Fall um die Testungen, die die Lehrer durchführen sollen? In so einem Fall kannst Du die Klassenlehrerin und die Schulleitung auf ihre Haftung bzw. Übernahmeverschulden hinweisen. Denn Lehrer sind natürlich nicht fachspezifisch dazu ausgebildet worden invasive Eingriffe durchzuführen. Diese Schnelltest sind jedoch invasive Eingriffe. Wenn dabei den Kindern etwas passiert, haftet die Lehrkraft dafür. Das ist leider vielen Lehrern nicht bewusst. Sie führen blind aus, was ihnen gesagt wird. Im Grunde genommen müssen die Lehrer, um sich selbst zu schützen, rechtlich vorgehen. Denn sie müssen sich von dem Schulträger von der Haftung freistellen lassen, sonst haften sie persönlich für alles, was passiert. Dabei geht es um vorsätzliche Körperverletzung. Denn die Lehrkraft weiß, dass sie für die fachgerechte Durchführung der Schnelltest nicht ausgebildet ist. Das heißt, dass § 104 VII SBG nicht greift. Denn es geht um Vorsatz und nicht um Fahrlässigkeit. Darauf kannst Du die Lehrkräfte hinweisen. Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen. Weiterhin viel Kraft! Liebe Grüße, Victoria